Allgemeine Zulage für Angestellte

 

 

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Allgemeine Zulage für Angestellte

Die allgemeine Zulage ist bei Angestellten noch nicht in die Grundvergütungstabelle eingearbeitet. Sie wird unter Berücksichtigung der Dynamisierung in derselben Höhe wie bei Beamten vor der Besoldungsreform gezahlt. Bei Arbeitern ist die allgemeine Zulage bereits 1991 im Rahmen einer Reform in die Monatslohntabelle integriert worden.

 Vergütungsgruppe

 West ab 1. 5. 2004

 Ost ab 1. 5. 2004

X bis IXa sowie VIII
sowie Kr. I bis Kr. II

 90,97

 84,15

VIII bis Vc sowie
Vb sowie Kr. III bis Kr. VI

 107,44

 99,38

Vb bis IIa
sowie Kr. VII bis Kr. XIII

 114,80

 106,01

Ib bis I

 42,98

 39,76

 


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