Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 18 Verbot von Benachteiligungen
|
OnlineService für 10 Euro
Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: auch ein eBook zu Frauen im öffentlichen Dienst ist enthalten. Der OnlineService bietet 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken >>>zur Bestellung
|
>>>Zurück zur Übersicht des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG)
Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG): § 18 Verbot von Benachteiligungen
§ 18 Verbot von Benachteiligungen
(1) Folgende Umstände dürfen die Einstellung sowie die berufliche Entwicklung einschließlich des beruflichen Aufstiegs nicht beeinträchtigen und sich, sofern die dienstliche Leistung beurteilt wird, nicht nachteilig auf diese Beurteilung auswirken:
1. Teilzeitbeschäftigung,
2. Telearbeit, mobiles Arbeiten sowie die Teilnahme an flexiblen Arbeits- oder Präsenzzeiten,
3. eine bestehende Schwangerschaft,
4. schwangerschafts- oder mutterschaftsbedingte Abwesenheiten auf Grund mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote,
5. Beurlaubungen auf Grund von Familien- oder Pflegeaufgaben.
Dies schließt nicht aus, dass Zeiten nach Satz 1 Nummer 1 anders behandelt werden als Zeiten nach Satz 1 Nummer 4 und 5.
(2) Eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigung im Verhältnis zu Vollzeitbeschäftigung ist nur zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe dies rechtfertigen. Dies gilt für Telearbeit, mobiles Arbeiten und Beurlaubungen auf Grund von Familien- oder Pflegeaufgaben mit Ausnahme der Elternzeit entsprechend.
(3) Schwangerschafts- und mutterschaftsbedingte Abwesenheiten auf Grund mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote sowie Beurlaubungen auf Grund von Familien- oder Pflegeaufgaben sind bei der Anrechnung von Wartezeiten für eine Beförderung nach § 22 Absatz 4 des Bundesbeamtengesetzes zu berücksichtigen.
|
Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro
Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch für Frauen im öffentlichen Dienst. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind acht Bücher (drei Ratgeber & fünf Books) aufgespielt: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Tarifrecht (TVöd, TdL) Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern, Beihilferecht in Bund und Ländern, Nebentätigkeits-recht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst sowie Frauen im öffentlichen Dienst. >>>Hier geht es zur Bestellung
|
Red 20230918
mehr zu: Gleichstellungsgesetz
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 1 Ziele des Gesetzes
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 2 Verpflichtete
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 3 Begriffsbestimmungen
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 4 Allgemeine Pflichten
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 5 Ausnahmen von der Anwendung
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 6 Arbeitsplatzausschreibung
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 7 Bewerbungsgespräche
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 8 Auswahlentscheidungen bei Einstellung, beruflichem Aufstieg, Vergabe von Ausbildungsplätzen
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 9 Qualifikation; Benachteiligungsverbote
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 10 Fortbildung, Dienstreisen
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 11 Zweck
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 12 Erstellung
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 13 Inhalt
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 14 Veröffentlichung und Kenntnisgabe
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 15 Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 16 Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit, mobiles Arbeiten und Beurlaubung zur Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 17 Wechsel zur Vollzeitbeschäftigung, beruflicher Wiedereinstieg
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 18 Verbot von Benachteiligungen
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 19 Wahl, Verordnungsermächtigung
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 20 Bestellung
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 21 Anfechtung der Wahl
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 22 Vorzeitiges Ausscheiden
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 23 Zusammenlegung, Aufspaltung und Eingliederung
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 24 Rechtsstellung
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 25 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 26 Aufgaben der Stellvertreterin und der Vertrauensfrau
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 27 Beteiligung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 28 Schutzrechte
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 29 Ausstattung
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 30 Zusammenarbeit und Information
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 31 Verschwiegenheitspflicht
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 32 Form der Mitwirkung und Stufenbeteiligung
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 33 Einspruchsrecht und Einspruchsverfahren
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 34 Gerichtliches Verfahren
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 35 Fragerecht
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 36 Interministerieller Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 37 Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 38 Statistik, Verordnungsermächtigung
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 39 Bericht
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): § 40 Übergangsbestimmung
- Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes
- Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG): Übersicht
- Gleichstellungsgesetze im Bund und in den Ländern