Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG): Übersicht

 

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Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung  und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG)

 

Bundesgleichstellungsgesetz vom 24.04.2015 (BGBl. I S. 642, 643), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3311) geändert


Inhaltsübersicht

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Ziele des Gesetzes

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Allgemeine Pflichten

 

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern

§ 5 Ausnahmen von der Anwendung

§ 6 Arbeitsplatzausschreibung

§ 7 Bewerbungsgespräche

§ 8 Auswahlentscheidungen bei Einstellung, beruflichem Aufstieg und der Vergabe von Ausbildungsplätzen

§ 9 Qualifikation von Bewerberinnen und Bewerbern

§ 10 Fortbildung, Dienstreisen

 

Abschnitt 3
Gleichstellungsplan

§ 11 Zweck

§ 12 Erstellung

§ 13 Inhalt

§ 14 Veröffentlichung und Kenntnisgabe

 

Abschnitt 4
Vereinbarkeit von Familie oder Pflege mit der Berufstätigkeit

§ 15 Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen

§ 16 Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit, mobiles Arbeiten und Beurlaubung zur Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben

§ 17 Wechsel zur Vollzeitbeschäftigung, beruflicher Wiedereinstieg

§ 18 Verbot von Benachteiligungen

 

Abschnitt 5
Gleichstellungsbeauftragte, Stellvertreterin und Vertrauensfrau

§ 19 Wahl, Verordnungsermächtigung

§ 20 Bestellung

§ 21 Anfechtung der Wahl

§ 22 Vorzeitiges Ausscheiden

§ 23 Zusammenlegung, Aufspaltung und Eingliederung

§ 24 Rechtsstellung

§ 25 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten

§ 26 Aufgaben der Stellvertreterin und der Vertrauensfrau

§ 27 Beteiligung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten

§ 28 Schutzrechte

§ 29 Ausstattung

§ 30 Zusammenarbeit und Information

§ 31 Verschwiegenheitspflicht

§ 32 Form der Mitwirkung und Stufenbeteiligung

§ 33 Einspruchsrecht und Einspruchsverfahren

§ 34 Gerichtliches Verfahren

§ 35 Fragerecht

§ 36 Interministerieller Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten

 

Abschnitt 6
Sonderregelungen, Statistik, Bericht und Übergangsbestimmungen

§ 37 Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst

§ 38 Statistik, Verordnungsermächtigung

§ 39 Bericht

§ 40 Übergangsbestimmung


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Red 20230918

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