Mutterschutz für Frauen im öffentlichen Dienst

 

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Mutterschutz

Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (auch Teilzeitbeschäftigte oder geringfügig Beschäftigte), genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen Schutz durch das Mutterschutzgesetz. Das Mutterschutzgesetz hat die Aufgabe, die im Arbeitsverhältnis stehende (werdende) Mutter und das werdende Kind

  • vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz,
  • vor finanziellen Einbußen und
  • vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Entbindung zu schützen.

Weitere Informationen zum Mutterschutzgesetz können Sie auch bei den Ministerien von Bund und Ländern erfahren, die für Familien zuständig sind.

 

Mehr Informationen zu folgenden Themen:

Mutterschaftsgeld >>>weiter

Mutterschutzlohn >>>weiter 


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Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch für Frauen im öffentlichen Dienst. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind acht Bücher (drei Ratgeber & fünf Books) aufgespielt: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Tarifrecht (TVöd, TdL)  Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern, Beihilferecht in Bund und Ländern, Nebentätigkeits-recht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst sowie Frauen im öffentlichen Dienst. >>>Hier geht es zur Bestellung


 

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