Das Recht unter besonderer Berücksichtigung von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten

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 Das "Recht" unter besonderer Berücksichtigung von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten

Der öffentliche Dienst ist weiblich, meint Uwe Tillmann vom Deutschen Beamtenwirtschaftsring in Düsseldorf. Schließlich arbeiten bei Bund, Ländern und Gemeinden mehr Frauen als Männer. Aber auch in der öffentlichen Verwaltung werden Frauen insgesamt schlechter bezahlt als in der Privaten Wirtschaft. Hier finden Sie ausgewählte Informationen zum Recht:

Arbeitsplatzausschreibung I

Auswahl Qoute Einstellung I

Elternzeit I

Erziehungsgeld I

Familiengerechte Arbeitszeiten I

Fortbildung I

Gleichstellungsbeauftragte I

Gleichstellungsgesetz I

Gleichstellungspläne I

Mutterschutz I

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz I

 

 

 

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