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Gleichstellungsberichte der Bundesregierung, den Landesregierungen und Kommunen
Bund
Einige Vorbemerkungen
In jeder Legislaturperiode berichtet die Bundesregierung über den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.
Eine regelmäßige Berichterstattung zum Stand der Gleichstellung in Deutschland ist ein wichtiges Instrument für die Weiterentwicklung einer geschlechtergerechten und fortschrittsorientierten Politik. Damit sind die Gleichstellungsberichte gleichzeitig Leitbild und Impulsgeber.
Gutachten und Stellungnahme bilden den Bericht
Für jeden Gleichstellungsbericht erstellt eine Sachverständigenkommission im Auftrag der Bundesregierung ein Gutachten, das den Stand der Gleichstellung beschreibt und Maßnahmen empfiehlt. Dabei erarbeiten die Sachverständigen eine Leitidee, wie Gleichstellung in Deutschland künftig aussehen soll. Die Handlungsempfehlungen in den Gutachten beziehen sich auf diese Leitidee und sollen eine konsistente Gleichstellungspolitik auf Bundesebene fördern.
Die Gutachten zeigen, dass Gleichstellungspolitik weiter eng mit anderen Politikbereichen zusammen arbeiten muss, damit politische Entscheidungen für Frauen und Männer gleichermaßen wirksam sind.
In einem zweiten Schritt nimmt die Bundesregierung zu den Empfehlungen der Sachverständigen Stellung. In der Stellungnahme werden Empfehlungen hervorgehoben, die die Bundesregierung umsetzen möchte. Gutachten und Stellungnahme zusammen bilden den jeweiligen Gleichstellungsbericht der Bundesregierung.
Die Gleichstellungsberichte leisten einen Beitrag zur Umsetzung von Gender Mainstreaming.
Bisher veröffentlichte Gleichstellungsberichte:
- Dritter Gleichstellungsbericht (2021): "Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten"
Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung: Allgemeiner Teil
- Zweiter Gleichstellungsbericht (2017): "Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten"
- Erster Gleichstellungsbericht (2011): "Neue Wege - Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf"
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Red 20230926