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Benachteiligungsverbot
Ins neue Bundesbeamtengesetz (BBG) sind Benachteiligungsverbote aufgenommen worden.
§ 25: Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit dürfen sich bei der Einstellung und dem beruflichen Fortkommen nicht nachteilig auswirken. Dies gilt auch für Teilzeit, Telearbeit und familienbedingte Beurlaubung, wenn nicht zwingende sachliche Gründe vorliegen.
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