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Erfahrungszeiten
Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz hat es einige Änderungen – die insbesondere Beamtinnen zugutekommen – im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) gegeben. So gibt es das Senioritätsprinzip, bei dem der Gehaltszuwachs an das steigende Lebensalter gebunden war, nicht mehr. Stattdessen wurde das Besoldungsdienstalter durch dienstliche Erfahrungszeiten ersetzt (§ 27 BBesG), einem Stufensystem mit altersunabhängiger, an beruflichen Dienstzeiten (auch anderer Dienstherren) orientierter Tabellenstruktur.
Der Aufstieg in den Stufen des Grundgehalts erfolgt nach Erfahrungszeiten im Zwei-, Drei- und Vierjahresrhythmus. Berufliche Erfahrungen und zusätzliche Qualifikationen werden angerechnet und können zu einem Stufeneinstieg in einer höheren Stufe führen. Besondere Zeiten, z.B. Beurlaubung wegen Kindererziehung oder Pflege, werden berücksichtigt.
(Ausführliche Informationen bei ver.di, „kurz & bündig“ 4/09))
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