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Ausbildungsaufstieg
Der Ausbildungsaufstieg ist bis ins Alter von 44 Jahren möglich. Zugelassen wird, wer seit Verleihung des ersten Amtes mindestens seit einem Jahr im einfachen, seit vier Jahren im mittleren oder seit sechs Jahren im gehobenen Dienst gearbeitet hat. Dem Aufstieg geht der Vorbereitungsdienst mit abschließender Prüfung voraus.Wenn, was bei Laufbahnen im höheren Dienst sein kann, kein Vorbereitungsdienst vorgesehen ist, entscheidet der Bundespersonalausschuss über die Befähigung. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist auf das Höchstalter von 32 Jahren begrenzt. Das Einstellungshöchstalter verlängert sich
höchstens aber bis zum Alter von 40 Jahren.
Nach erfolgreichem Aufstieg wird sofort ein Amt der neuen Laufbahn verliehen, ein Beförderungsamt darf frühestens ein Jahr darauf verliehen werden. (Mehr dazu unter www.beamten-informationen.de oder im Taschenbuch „Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte")
Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch für Frauen im öffentlichen Dienst. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind acht Bücher (drei Ratgeber & fünf Books) aufgespielt: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Tarifrecht (TVöd, TdL) Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern, Beihilferecht in Bund und Ländern, Nebentätigkeits-recht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst sowie Frauen im öffentlichen Dienst. >>>Hier geht es zur Bestellung |