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Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG): § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte der Landesregierung sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Wiesbaden, den 20. Dezember 2015
Der Hessische Ministerpräsident Bouffier |
Der Hessische Minister für Soziales und Integration Grüttner |
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Red 20230922