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Arbeitszeitkonten
Flexible ‹ Arbeitszeiten sind für Frauen, ob mit oder ohne Kinder, äußerst wichtig. Sie müssen nicht gleich auf ‹ Teilzeit gehen, um Privates und Berufliches besser koordinieren zu können. Arbeitszeitkonten sind auch eine Möglichkeit, sich Freizeit zu verschaffen. Sie haben aber auch – bei entsprechendem Guthaben, versteht sich – ein bisschen die Funktion eines „zinslosen Kredits" an den Arbeitgeber. So jedenfalls drückt es ver.di in seinen gewerkschaftlichen Grundsatzpositionen zu Langzeitkonten (Stand 2003) aus. Sicherlich: Beschäftigte können flexibler mit ihren Freizeitansprüchen umgehen und gewinnen ein ordentliches Stück Zeitsouveränität. Voraussetzung ist aber, dass sie selbst die „Kontobewirtschaftung" übernehmen können und der Ausgleich geregelt ist. Und bevor Zeitguthaben verfallen, weil ein Ausgleich, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgen kann, sollten sie auf ein Langzeitkonto umgebucht werden und z. B. für einen längeren Urlaub oder der Verkürzung
der Lebensarbeitszeit verwendet werde. Zur Auswahl stehen schließlich noch das Zeitgirokonto (regelmäßige Arbeitszeit, Vertragsarbeitszeit, Verwaltung von Zeitguthaben und Zeitschulden, z. B. im Monats-, Halbjahres-, Jahresverlauf) und das Überstundenkonto (Gleittage, Blockfreizeiten, Vergütung).
Beispiel des DGB: Auf einem Arbeitszeitkonto können bis zu +/- 40 Stunden gebucht werden. Bei saisonbedingt höherem Arbeitsanfall kann das Konto bis zu + 80 Stunden ausgeweitet werden. Der Ausgleich erfolgt individuell und kann zu maximal fünf zusammenhängenden Tagen zusätzlichem Urlaub führen. Die maximal zulässigen Plus- und Minussaldi können auch asymmetrisch festgelegt werden, z.B. maximal 24 Stunden Zeitschulden und 50 Stunden Zeitguthaben. Bei einem Jahresarbeitszeitkonto ist das Konto innerhalb eines Kalenderjahres auszugleichen, wobei in der Regel Zeitguthaben nur bis zu einer maximalen Höhe auf den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden dürfen.
Im Umgang mit Plus- und Minussaldi spielt das so genannte Ampelkonto eine wichtige Rolle. In der Praxis werden für den Fall, dass der Ausgleich des Arbeitszeitkontos im vorgesehenen Zeitraum nicht erfolgt, bestimmte Steuerungsmechanismen aktiviert. Bei +/- 40 Stunden ist alles noch im grünen Bereich, bei gelb (bis +/- 80 Stunden) wird ein Informationsgespräch zur Regelung des Abbaus anberaumt, bei rot (mehr als +/- 80 Stunden) ordnet der Vorgesetzte den Abbau bzw. Ausgleich des Arbeitszeitkontos an.
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