Landesgleichstellungsgesetz (LGG) von Berlin: § 23 Inkrafttreten

 

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Landesgleichstellungsgesetz (LGG) Berlin: § 23 Inkrafttreten

 

§ 23 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.


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Red 20231122

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