Landesgleichstellungsgesetz (LGG) von Berlin - Übersicht -

 

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Landesgleichstellungsgesetz (LGG) - Übersicht -

 

in der Fassung vom 18. November 2010, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 09.02.2023 (GVBl. S. 30).


Inhaltsübersicht

§ 1 Geltungsbereich

§ 1a Geltung bei Beteiligungen des Landes

§ 1b Geltung bei Umwandlung, Errichtung und Veräußerung von Einrichtungen des Landes

§ 2 Grundsatz

§ 3 Gleichstellungsverpflichtung

§ 4 Frauenförderplan

§ 5 Stellen- und Funktionsausschreibungen, öffentliche Bekanntmachungen

§ 6 Auswahlverfahren

§ 7 Ausbildung

§ 8 Einstellungen und Beförderungen

§ 9 Fort- und Weiterbildung

§ 10 Arbeitszeit und Rahmenbedingungen

§ 11 Beurlaubung aus familiären Gründen

§ 12 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

§ 13 Frauenförderung durch öffentliche Auftragsvergabe

§ 14 Frauenförderung bei staatlicher Leistungsgewährung

§ 15 Gremien

§ 16 Frauenvertreterin

§ 16a Wahl

§ 17 Aufgaben und Rechte der Frauenvertreterin

§ 17a (weggefallen)

§ 18 Beanstandungen

§ 18a Gesamtfrauenvertreterin

§ 19 Berichtspflicht

§ 20 Gerichtliches Verfahren

§ 21 Verwirklichung des Gleichstellungsgebots in den Bezirken

§ 22 Verwaltungsvorschriften

§ 23 Inkrafttreten


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Red 20231122

 

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