Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) des Landes Schleswig-Holstein - Übersicht -

 

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Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) - Übersicht -

vom 13. Dezember 1994, zuletzt geändert mit Ressortbezeichnungen (Art. 7 LVO v. 16.01.2019, GVOBl. S. 30).


Inhaltsübersicht:

Abschnitt I
Einleitende Vorschriften

§ 1 Gesetzeszweck

§ 2 Geltungsbereich

 

Abschnitt II
Maßnahmen zur Gleichstellung

§ 3 Vergabe von Ausbildungsplätzen

§ 4 Einstellung

§ 5 Beförderung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten

§ 6 Härteklausel

§ 7 Arbeitsplatzausschreibung

§ 8 Auswahlgrundsätze

§ 9 Höchstaltersgrenzen

§ 10 Fort- und Weiterbildung

§ 11 Frauenförderplan

§ 12 Teilzeitbeschäftigung

§ 13 Beurlaubung

§ 14 Familiengerechte Arbeitszeit

§ 15 Gremienbesetzung

§ 16 Verbot sexueller Belästigung

 

Abschnitt III
Gleichstellungsbeauftragte

§ 17 Geltungsbereich

§ 18 Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten

§ 19 Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten in Fachangelegenheiten

§ 20 Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten in Personalangelegenheiten

§ 21 Fachliche Weisungsfreiheit der Gleichstellungsbeauftragten

§ 22 Widerspruchsrecht der Gleichstellungsbeauftragten

§ 23 Geltung für die Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinden, Kreise und Ämter und für die Frauenbeauftragten der Hochschulen

 

Abschnitt IV
Schlußvorschriften

§ 24 Berichtspflicht

§ 25 Änderung des Landesbeamtengesetzes

§ 26 Übergangsvorschriften

§ 27 Inkrafttreten


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Red 20230926 


Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG)
Vom 13. Dezember 1994

Inhaltsübersicht:

Abschnitt I,
Einleitende Vorschriften

§ 1 Gesetzeszweck

§ 2 Geltungsbereich

Abschnitt II,
Maßnahmen zur Gleichstellung

§ 3 Vergabe von Ausbildungsplätzen

§ 4 Einstellung

§ 5 Beförderung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten

§ 6 Härteklausel

§ 7 Arbeitsplatzausschreibung

§ 8 Auswahlgrundsätze

§ 9 Höchstaltersgrenzen

§ 10 Fort- und Weiterbildung

§ 11 Frauenförderplan

§ 12 Teilzeitbeschäftigung

§ 13 Beurlaubung

§ 14 Familiengerechte Arbeitszeit

§ 15 Gremienbesetzung

§ 16 Verbot sexueller Belästigung

Abschnitt III, Gleichstellungsbeauftragte

§ 17 Geltungsbereich

§ 18 Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten

§ 19 Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten in
Fachangelegenheiten

§ 20 Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten in
Personalangelegenheiten

§ 21 Fachliche Weisungsfreiheit der Gleichstellungsbeauftragten

§ 22 Widerspruchsrecht der Gleichstellungsbeauftragten

§ 23 Geltung für die Gleichstellungsbeauftragten
der Gemeinden, Kreise
und Ämter und für die
Frauenbeauftragten der
Hochschulen

Abschnitt IV,
Schlußvorschriften

§ 24 Berichtspflicht

§ 25 Änderung des Landesbeamtengesetzes

§ 26 Übergangsvorschriften

§ 27 Inkrafttreten

 


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