Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst (Hamburgisches Gleichstellungsgesetz - HmbGleiG): § 8 Auswahlkommission

 

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Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst (Hamburgisches Gleichstellungsgesetz - HmbGleiG): § 8 Auswahlkommission

 

§ 8 Auswahlkommission

Auswahlkommissionen sollen möglichst zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt sein.


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Red 20231122

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