Saarland: Landesgleichstellungsgesetz (LGG) § 5 Anrechnungszeiten

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Saarland Landesgleichstellungsgesetz - LGG: § 5 Anrechnungszeiten

 

§ 5 Anrechnungszeiten

Zeiten der Berufsunterbrechung wegen Familienpflichten sind bei Wiedereintritt in den Beruf nach den hierfür geltenden besonderen Vorschriften anzurechnen.


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Red 20230925

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