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Sachsen-Anhalt: Frauenfördergesetz (FrFG): § 3 Stellenausschreibung
Abschnitt 2
Maßnahmen zur beruflichen Förderung
§ 3 Stellenausschreibung
Frauen sollen in Stellenausschreibungen besonders aufgefordert werden, sich zu bewerben. Stellenausschreibungen sind so abzufassen, daß sie insbesondere Frauen zu einer Bewerbung auffordern. Dies gilt vor allem für Stellen in Bereichen, in denen Frauen in geringerer Anzahl beschäftigt sind als Männer.
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Red 20230925