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Gesetz zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (Sächsisches Frauenförderungsgesetz – SächsFFG) - Übersicht -
vom 31. März 1994, zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329).
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Zweiter Abschnitt
Fördermaßnahmen
§ 8 Einstellung, beruflicher Aufstieg
§ 10 Familiengerechte Arbeitszeit
§ 12 Beurlaubung, Wiedereinstieg
§ 13 Benachteiligungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung und familienbedingter Beurlaubung
§ 14 Tarifvertragliche Vereinbarung
§ 16 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Dritter Abschnitt
Frauenbeauftragte
Vierter Abschnitt
Schlußbestimmungen
§ 23 aufgehoben
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Red 20230925
Gesetz zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (Sächsisches Frauenfördergesetz - SächsFFG)
vom 31.März 1994
Inhaltsübersicht Erster Abschnitt: § 1 Geltungsbereich § 2 Gesetzesziel § 3 Begriffsbestimmungen Zweiter Abschnitt: § 4 Frauenförderplan § 5 Statistische Angaben § 6 Stellenausschreibungen § 7 Vorstellungsgespräch § 8 Einstellung, § 9 Fortbildung § 10 Familiengerechte |
§ 11 Teilzeitbeschäftigung § 12 Beurlaubung, § 13 Benachteilungsverbot § 14 Tarifvertragliche § 15 Gremien § 16 Sexuelle Belästigung § 17 Berichtspflicht Dritter Abschnitt: § 18 Bestellung, Widerruf § 19 Rechtsstellung |
§ 20 Aufgaben § 21 Befugnisse § 22 Beanstandungsrecht Vierter Abschnitt: § 23 Übergangsbestimmungen § 24 Inkrafttreten |
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