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Saarland: Landesgleichstellungsgesetz - LGG
vom 24. April 1996, zuletzt geändert durch Artikel 109 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629).
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1
Allgemeines
§ 1 Gesetzesziel und allgemeine Grundsätze
Abschnitt 2
Personalplanung zur Frauenförderung
§ 6 Statistische Erhebung; Verordnungsermächtigung
§ 7 Grundsätze eines Frauenförderplans
§ 8 Inkraftsetzen des Frauenförderplans
Abschnitt 3
Stellenausschreibung, Auswahlverfahren
§ 13 Einstellungen, Beförderung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
Abschnitt 4
Berufliche Qualifizierung
§ 15 Berufliche Fort- und Weiterbildung
Abschnitt 5
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer
§ 16 Familiengerechte Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen
§ 17 Teilzeitarbeit; Telearbeit
§ 18 Beurlaubung ohne Dienstbezüge
Abschnitt 6
Maßnahmen zur Vorbeugung und Vorgehensweise gegen sexuelle Belästigung
Abschnitt 7
Frauenbeauftragte
§ 22 Wahl und Stellung der Frauenbeauftragten; Verordnungsermächtigung
§ 22b Gemeinsame Frauenbeauftragte der Schulformen
§ 23 Aufgaben und Rechte der Frauenbeauftragten
§ 24 Widerspruchs- und Schlichtungsverfahren
§ 25 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
§ 26 (weggefallen)
Abschnitt 8
Sonstige Regelungen
§ 27 Auftragsvergabe und staatliche Leistungen
§ 29 Gremien; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 9
Übergangs- und Schlussvorschriften
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Red 20230925