Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) des Landes Schleswig-Holstein: § 27 Inkrafttreten

 

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Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG): § 27 Inkrafttreten

 

§ 27 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.


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Red 20230926

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