Werbung mit Banner bzw. Textlink: Diesen Platz können Sie mieten! Schon zum Festpreis von 250 Euro für 6 Monate oder 400 Euro für 12 Monate können Sie einen Banner buchen, der auf allen Einzelseiten dieser Website frauen-im-oeffentlichen-dienst.de eingeblendet wird. Bei Interesse, einfach dieses Formular ausfüllen oder schreiben Sie uns Ihre Wünsche!
>>>zur Übersicht des Gleichstellungsgesetzes (GstG) von Schleswig-Holstein
Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG): § 26 Übergangsvorschriften
§ 26 Übergangsvorschriften
(1) Frauenförderpläne sind innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes aufzustellen.
(2) Gleichstellungsbeauftragte sind, soweit nicht bereits bestellt, innerhalb der folgenden sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu bestellen.
Vorteile für den Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung -
öffentlichen Dienst
Sie suchen einen neuen Job oder einen Ausbildungspaltz? >>>hier finden Sie die tageaktuelle Stellenangebote und Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst
Red 20230926