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Landesgleichstellungsgesetz (LGG) von Rheinland-Pfalz: § 10 Besondere Auswahlverfahren
§ 10 Besondere Auswahlverfahren
Zu Gunsten von diskriminierungsfreien Verfahren zur Personalauswahl, die Benachteiligungen oder Bevorzugungen aufgrund des Geschlechts verhindern sollen, kann von § 8 Abs. 3 und § 9 abgewichen werden.
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Red 20230925