Landesgleichstellungsgesetz (LGG) von Rheinland Pfalz: § 35 Verwaltungsvorschriften

 

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Landesgleichstellungsgesetz (LGG) von Rheinland-Pfalz: § 35 Verwaltungsvorschriften

 

§ 35 Verwaltungsvorschriften

Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das fachlich zuständige Ministerium.


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Red 20230925

 

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