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Landesgleichstellungsgesetz (LGG) von Rheinland-Pfalz - Übersicht -
vom 22. Dezember 2015, zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 26.06.2020 (GVBl. S. 287).
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
Teil 2
Fördermaßnahmen
§ 5 Gleichstellung von Frauen und Männern
§ 6 Vereinbarkeit von Beruf und Familie
§ 7 Ausschreibung von Positionen
§ 8 Einstellung und Beförderung
§ 9 Vergabe von Ausbildungsplätzen
§ 10 Besondere Auswahlverfahren
Teil 3
Gleichstellungspläne
§ 17 Unterbliebene Erstellung, Mängel, Nicht-Umsetzung
Teil 4
Gleichstellungsbeauftragte
§ 19 Dauer und Ende der Bestellung, Neubestellung
§ 22 Aufgabenbezogene Fortbildung
§ 26 Verschwiegenheit und Datenschutz
Teil 5
Gremien, Unternehmensbeteiligungen und Auftragsvergabe
§ 32 Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen
§ 33 Vergabe öffentlicher Aufträge
Teil 6
Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Red 20230925
AB hier bitte alles drin lasse, liebe Gudrun
Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
vom 11. Juli 1995
Inhaltsübersicht Erster Abschnitt § 1 Ziele § 2 Geltungsbereich § 3 Rechte der Personalvertretungen § 4 Begriffsbestimmungen Zweiter Abschnitt Fördermaßnahmen § 5 Erstellung von Frauenförderplänen § 6 Mindestinhalt eines § 7 Einstellung und Beförderung § 8 Ausbildung |
§ 9 Härteklausel § 10 Stellenausschreibung § 11 Teilzeitbeschäftigung § 12 Beurlaubung § 13 Fortbildung § 14 Gremien Dritter Abschnitt § 15 Bestellung § 16 Widerruf der Bestellung § 17 Rechtsstellung § 18 Aufgaben und Befugnisse § 19 Beanstandungsrecht |
Vierter Abschnitt § 20 Berichtspflicht § 21 Übergangsbestimmung § 22 Verwaltungsvorschriften § 23 Änderung des § 24 Änderung des § 25 Änderung des Fachhochschulgesetzes § 26 Inkrafttreten
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