Landesgleichstellungsgesetz (LGG) von Rheinland Pfalz: § 19 Dauer und Ende der Bestellung, Neubestellung

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: auch ein eBook zu Frauen im öffentlichen Dienst ist enthalten. Der OnlineService bietet 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken >>>zur Bestellung


 

>>>zur Übersicht des Gleichstellungsgesetzes von Rheinland-Pfalz


Landesgleichstellungsgesetz (LGG) von Rheinland-Pfalz: § 19 Dauer und Ende der Bestellung, Neubestellung

 

§ 19 Dauer und Ende der Bestellung, Neubestellung

(1) Die Gleichstellungsbeauftragte wird für vier Jahre bestellt; Wiederbestellungen sind möglich.

(2) Die Bestellung endet mit dem Ablauf der Amtszeit, durch Widerruf, durch Niederlegung des Amtes, mit dem Ausscheiden aus der Dienststelle oder wenn die Gleichstellungsbeauftragte ihr Amt aufgrund krankheitsbedingter Arbeits- oder Dienstunfähigkeit länger als sechs Monate nicht wahrnehmen kann. Ohne die vorherige Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten darf die Dienststellenleitung die Bestellung nur aus wichtigem Grund widerrufen.

(3) Bei Ende der Bestellung muss unverzüglich eine neue Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 vorliegen.

(4) Nach Umbildung oder Neubildung von Dienststellen müssen in allen betroffenen Dienststellen innerhalb von sechs Monaten neue Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden, soweit die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 vorliegen. Die bisherigen Gleichstellungsbeauftragten bleiben bis zur Neubestellung, längstens jedoch sechs Monate im Amt und führen die Geschäfte gemeinsam weiter. Sie können aus ihrer Mitte eine Gleichstellungsbeauftragte als Sprecherin benennen und diese mit der alleinigen Führung der Geschäfte beauftragen. Die übrigen Gleichstellungsbeauftragten vertreten sie.


Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch für Frauen im öffentlichen Dienst. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind acht Bücher (drei Ratgeber & fünf Books) aufgespielt: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Tarifrecht (TVöd, TdL)  Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern, Beihilferecht in Bund und Ländern, Nebentätigkeits-recht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst sowie Frauen im öffentlichen Dienst. >>>Hier geht es zur Bestellung


 

Red 20230925

 

mehr zu: Rheinland-Pfalz
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de © 2024