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Master für eine Tabelle - Synopse Bund/Länder
Bund/Land |
Norm/Inhalt |
Bund |
§ 6 Ausschreibung nicht nur für ein Geschlecht, außer es ist unverzichtbare Ausschreibung für Teilzeitarbeitsplätze mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, Für von Frauen unterrepräsentierten Bereichen öffentliche Ausschreibung zur |
Baden-Württemberg |
§ 7 Ausschreibung intern und öffentlich für Arbeitsplätze, wenn Frauen unterrepräsentiert Soweit keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen, sind Vollzeitstellen grundsätzlich teilbar; |
Bayern |
Art. 7 Ausschreibung nicht für ein Geschlecht, außer es ist unverzichtbare Voraussetzung; Hinweis auf Teilzeitmöglichkeiten, auch bei Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen; Besondere Aufforderung an Frauen, sich zu bewerben; |
Berlin |
§§ 5, 8 Interne Ausschreibung, öffentliche Ausschreibung oberhalb der Besoldungsgruppe A9 Ausschreibung nicht nur für ein Geschlecht, aber Hinweis auf Erhöhung des Frauenanteils und ausdrückliche Aufforderung zur Bewerbung; Die Qualifikation bemisst sich ausschließlich an den Anforderungen |
Brandenburg |
§ 7 Ausschreibungspflicht, auch öffentlich, wenn Frauen unterrepräsentiert Ausschreibung nicht nur für ein Geschlecht, außer es ist unver- Hinweis auf Teilzeitmöglichkeiten; Besondere Aufforderung an Frauen, sich zu bewerben; erneute Ausschreibung |
Bremen |
§ 7 Ausschreibung nicht nur für ein Geschlecht, besondere Aufforderung an Frauen, sich zu bewerben, Hinweis auf Beseitigung der Unterrepräsentanz; Gilt auch für Ausbildungsplätze; Übereinstimmung mit den Anforderungen der zu besetzenden Stelle; |
Hamburg |
§§ 9, 10 Ausschreibung muss Frauen ausdrücklich ansprechen; Hinweis auf ihre Bevorzugung Hinweis auf Teilzeitmöglichkeiten; Nach Geschlecht aufgeschlüsselte Bewerbungs- und Einstellungsstatistik; Qualifikation bemisst sich ausschließlich nach Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsmerkmalen entsprechend den Anforderungen der Laufbahn bzw. der zu besetzenden Stelle; |
Hessen |
§ 8 Ausschreibung intern und öffentlich, wenn Frauen unterrepräsentiert sind mit Hinweis Hinweis auf Erhöhung des Frauenanteils; Hinweis darauf, dass Vollzeitstellen grundsätzlich teilbar sind; Erneute Ausschreibung auf Verlangen der Frauenbeauftragten, wenn keine weibliche Bewerbung mit entsprechender Qualifikation vorliegt; Orientierung an Anforderungen der Personalstelle oder des Amtes; |
Mecklenburg-Vorpommern |
§§ 4, 5 Ausschreibungspflicht (ausgenommen § 9 Abs. 2 Landesbeamtengesetz), auch öffentlich, Ausschreibung auch von Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben in Teilzeit, wenn keine dienstlichen Belange entgegenstehen; Hinweis auf Erhöhung des Frauenanteils und darauf, dass sie bei gleichwertiger Nach Geschlecht aufgeschlüsselte Bewerbungs- und Einstellungsstatistik; Gilt für die Ausschreibung von Ausbildungsplätzen entsprechend; Qualifikation ausschließlich nach Anforderungen der Beschäftigungsgruppe u messen; |
Niedersachsen |
§ 7 Ausschreibung intern und grundsätzlich öffentlich, wenn Frauen unterrepräsentiert sind; Hinweis auf Teilzeitmöglichkeiten; Die Frauenbeauftragte kann eine zweite Ausschreibung verlangen, wenn sich keine Frau beworben hat; |
Nordrhein-Westfalen |
§ 8 Ausschreibung in allen Dienststellen, wenn Frauen unterrepräsentiert sind. Stellen, die Erneute Ausschreibung, wenn keine weibliche Bewerbung mit entsprechender Ausschreibung nicht nur für ein Geschlecht, außer es ist unverzichtbare Voraussetzung; Ausschreibung von Teilzeitmöglichkeiten; Ausnahmen: „... Stellen für Beamtinnen und Beamte nach § 38 Landesbeamtengesetz, Ausschließliche Orientierung an den Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes |
Rheinland-Pfalz |
§ 10 Ausschreibungen müssen Frauen ausdrücklich ansprechen; Ausschreibung von Stellen Übereinstimmung mit den Anforderungen der zu besetzenden Stelle oder des zu |
Saarland |
§ 10 Ausschreibungspflicht in von Frauen unterrepräsentierten Bereichen. Nach Anhörung Ausdrückliche Aufforderung an Frauen, sich zu bewerben mit Hinweis auf Hinweis auf Teilzeitmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitgestaltung; Erneute Ausschreibung auf Verlangen der Frauenbeauftragten, wenn keine weiblichen Bewerbungen mit entsprechender Qualifikation vorliegen; Ausschließliche Orientierung am Anforderungsprofil der zu besetzenden |
Sachsen |
§ 6 Ausschreibung nicht nur für ein Geschlecht, außer es ist unverzichtbare Voraussetzung; Ausdrückliche Aufforderung an Frauen, sich zu bewerben – Gilt auch für Ausbildungsplätze; Hinweis auf Teilzeitmöglichkeiten; |
Sachsen-Anhalt |
§ 3 |
Schleswig-Holtein |
§ 7 Ausschreibungspflicht bei Unterrepräsentanz von Frauen, nicht nur für ein Geschlecht, Ausschreibungen für freie Arbeitsplätze durch Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder Ausnahmen: Beamtinnen und Beamte nach § 48 Abs. 1, §§ 221/222 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes, Arbeitsplätze, die für Beschäftigte vorgesehen sind: die nach Beurlaubung, Abordnung oder Zuweisung zurückkehren, erfolgreich Auswahlverfahren hinter sich gebracht haben, deren Arbeitsplatz abgebaut werden soll, die aufgrund von Personalentwicklungskonzepten versetzt, abgeordnet, zugewiesen oder umgesetzt werden; Angabe der Anforderungen der zu besetzenden Stelle; |
Thüringen |
§ 6 Ausschreibung nicht nur für ein Geschlecht, außer es ist unverzichtbare Voraussetzung; In von Frauen unterrepräsentierten Bereichen ausdrückliche Aufforderung an Frauen, Ausschreibung auch in Teilzeit, soweit gesetzliche Bestimmungen dies zulassen, |
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