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Master für eine Tabelle - Synopse Bund/Länder
Bund/Land |
Norm/Inhalt |
Bund | |
Baden-Württemberg | |
Bayern | |
Berlin | |
Brandenburg | |
Bremen | |
Hamburg | |
Hessen | |
Mecklenburg-Vorpommern | |
Niedersachsen | |
Nordrhein-Westfalen | |
Rheinland-Pfalz | |
Saarland | |
Sachsen | |
Sachsen-Anhalt | |
Schleswig-Holstein | |
Thüringen |
neuer Artikel
§§ 12 – 15
Familiengerechte Arbeitszeiten: Verpflichtung zu Angeboten
an alle Beschäftigten mit Familienpflichten, soweit zwingende
dienstliche Belange nicht entgegenstehen
Familienbedingte Teilzeit/Beurlaubung: Grundsätzliche Antragsmöglichkeit
auch bei Stellen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben,
andere Arbeitszeitmodelle im Rahmen der dienstlichen
Möglichkeiten, schriftliche Begründung der Ablehnung im Einzelnen,
Hinweis auf beamten-, arbeits-, versorgungs- und rentenrechtliche
Folgen und Neubemessung der Aufgaben
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Vorrangige Berücksichtigung
nach dem Leistungsprinzip
Wiedereinstieg: Angebote von Urlaubs- und Krankheitsvertretung,
Teilnahme an Fortbildungsprogrammen, rechtzeitige Gespräche
zur Beschäftigung nach der Beurlaubung
Benachteiligungsverbot: unterschiedliche Behandlung nur
zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe sie rechtfertigen
(gilt auch bei Telearbeitsplätzen), Gleichbehandlung von Beurlaubung
und Teilzeit nicht zwangsläufig
§§ 16 – 18
Familiengerechte Arbeitszeiten: Individueller Antrag bei Familienpflichten,
soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen,
schriftliche Begründung der Ablehnung, Beteiligung der Frauenvertreterin
bei Nichtentsprechung
Familienbedingte Teilzeit: Unter Einbeziehung der Frauenvertreterin
Bereitstellung ausreichender Teilzeitstellen, auch mit
Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, Hinweis auf sozialversicherungs-,
arbeits- und tarifrechtliche Folgen
Beurlaubung: Gelegenheit zu Urlaubs- oder Krankheitsvertretung
Wiedereinstieg: rechtzeitige Gespräche zur Beschäftigung
während und nach der Beurlaubung
Benachteiligungsverbot: berufliche Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten
wie Vollzeitbeschäftigte
Art. 10 – 14
Familiengerechte Arbeitszeiten: Die flexible Arbeitszeitgestaltung
ist zu ermöglichen, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen
Familienbedingte Teilzeit: ausreichendes Angebot, auch bei
Stellen mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben
Beurlaubung: Gelegenheit zu Urlaubs- oder Krankheitsvertre-
Gleichstellungsgesetze: Familiengerechte Arbeitszeiten
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Ratgeber „Frauen im öffentlichen Dienst"
Berlin
Brandenburg
Bremen
tung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen, Gespräche zur
Beschäftigung während und nach der BeurlaubungVorzeitige
Rückkehr zur Vollzeit: vorrangige Berücksichtigung nach Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung bei Neubesetzung
eines gleichwertigen Arbeitsplatzes
Wiedereinstieg: nach Möglichkeit, entsprechend der Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung
Benachteiligungsverbot: keine Beeinträchtigung des beruflichen
Fortkommens, unterschiedliche Behandlung nur zulässig,
wenn zwingende sachliche Gründe sie rechtfertigen, Gleichbehandlung
von Beurlaubung und Teilzeit nicht zwangsläufig
§§ 10 – 11
Familiengerechte Arbeitszeiten: Berücksichtigung individueller
Bedürfnisse durch Vorgesetzte, Ausschluss geringfügiger
Beschäftigung, auch im Schichtdienst möglich
Familienbedingte Teilzeit: Arbeitszeitreduzierung auch in
gehobenen und Leitungspositionen, Hinweis auf sozialversicherungs-,
beamten- und tarifrechtliche Folgen, Zusammenfassung
der Stellenreste und Neubemessung der Aufgaben
Beurlaubung: Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, Teilnahme
an Fortbildungsprogrammen
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Angebot eines gleichwertigen
Vollzeitarbeitsplatzes, vorrangige Berücksichtigung bei Neubesetzung
Wiedereinstieg: Bekanntgabe der Ausschreibungen
§§ 17 – 19
Familiengerechte Arbeitszeiten: Auf Antrag sind im Einzelfall
geänderte tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten einzuräumen,
gilt unabhängig vom Familienstand
Familienbedingte Teilzeit: Arbeitszeitreduzierung auch bei
Vorgesetzten- und Leitungspositionen, Hinweis auf sozialversicherungs-
und tarifrechtliche Folgen
Beurlaubung: Teilnahme an Fortbildungsprogrammen, Vorrang
bei Beschäftigung zur Überbrückung dienstlicher Engpässe, Gespräche
zur Beschäftigung während und nach der Beurlaubung
Wiedereinstieg: Anspruch auf Vollzeit, vorrangige Berücksichtigung
nach Qualifikation
Benachteiligungsverbot: Keine Nachteile bei dienstlicher
Beurteilung
§§ 8, 10
Familiengerechte Arbeitszeiten: Arbeitsplätze sind so zu gestalten,
dass sie vorübergehend Teilzeit oder ermäßigte Arbeits21
Ratgeber „Frauen im öffentlichen Dienst"
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-
Vorpommern
zeit erlauben, auch Stellen im gehobenen und höheren Dienst
Familienbedingte Teilzeit: –
Beurlaubung: Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, Teilnahme
an Fortbildungsprogrammen
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Aufstockung der Arbeitszeit
entsprechend Stellenplan
§§ 12, 13
Familiengerechte Arbeitszeiten: Organisatorische Voraussetzungen
für Teilzeit, auch in höheren Bezahlungsgruppen und
Stellen mit Vorgesetzten- und Führungsaufgaben
Familienbedingte Teilzeit: Vorrangige Berücksichtigung bei
Stellenbesetzungen bei gleichwertiger Qualifikation
Beurlaubung: Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme
an Fortbildungsprogrammen
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: vorrangige Berücksichtigung
bei gleichwertiger Qualifikation
Benachteiligungsverbot: gleiche Berufschancen wie Vollzeitbeschäftigte
§§ 12, 13
Familiengerechte Arbeitszeiten: Verstärkt Angebote für
familienfreundliche Arbeitszeiten für Beschäftigte mit Familienpflichten,
Erprobung von Arbeitszeitmodellen, Teilzeit auch bei
Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen möglich
Familienbedingte Teilzeit: soweit keine dringenden dienstliche
Belange entgegenstehen, Hinweis auf renten-, arbeitslosenversicherungs-
und versorgungsrechtliche Folgen
Beurlaubung: vorrangige Berücksichtigung für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
bei vorübergehendem Personalbedarf,
Teilnahme an Fortbildungsprogrammen
Benachteiligungsverbot: Gleiche Aufstiegs- und Fortbildungschancen
§§ 7, 8
Familiengerechte Arbeitszeiten: Bei Bedarf im Rahmen der
dienstlichen Möglichkeiten, schriftliche Begründung der Ablehnung,
auch im Schichtdienst und gehobenen und Leitungspositionen
möglich
Familienbedingte Teilzeit: Hinweis auf sozialversicherungs-,
beamten- und tarifvertragliche Folgen, Zusammenfassung der
Stellenreste mit personellem Ausgleich
Beurlaubung: Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme
an Fortbildungsprogrammen, in besonderen Fällen Kostenerstattung
für Kinderbetreuung
22
Ratgeber „Frauen im öffentlichen Dienst"
Niedersachsen
Nordrhein-
Westfalen
Rheinland-Pfalz
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: angemessene Berücksichtigung
bei Neubesetzungen
Wiedereinstieg: Angebot eines Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsplatzes
in gleichwertiger Funktion
Benachteiligungsverbot: Keine Beeinträchtigung des beruflichen
Werdegangs
§§ 13 – 16
Familiengerechte Arbeitszeiten: Auf Antrag flexible Arbeitszeitgestaltung,
soweit nicht überwiegende dienstliche Belange
entgegenstehen, schriftliche Begründung der Ablehnung
Familienbedingte Teilzeit: ausreichendes Angebot, auch bei
Leitungspositionen, Ausschluss geringfügiger Beschäftigung, Zusammenfassung
der Stellenreste mit personellem Ausgleich, Hinweis
auf beamten-, arbeits- und versorgungsrechtliche Folgen
Beurlaubung: Vorrang bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung,
Teilnahme an Fortbildungsprogrammen
Benachteiligungsverbot: Gleiche berufliche Aufstiegs- und
Fortbildungschancen
§§ 13, 14
Familiengerechte Arbeitszeiten: Im Rahmen der gesetzlichen,
tarifvertraglichen oder sonstigen Regelungen, soweit zwingende
dienstliche Belange nicht entgegenstehen
Familienbedingte Teilzeit: bedarfsgerechtes Angebot, auch
in Vorgesetzten- und Leitungspositionen, Hinweis auf beamten-,
arbeits-, versorgungs- und rentenrechtliche Folgen, personeller
oder organisatorischer Ausgleich
Beurlaubung: Vorrang bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung,
Teilnahme an Fortbildungsprogrammen, Gespräche zur Beschäftigung
nach der Beurlaubung
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Änderungen werden vorrangig
zugelassen, wenn dem nichts entgegensteht
Wiedereinstieg: Einsatz in der Regel am alten Dienstort oder
wohnortnah
Benachteiligungsverbot: Keine Beeinträchtigung des beruflichen
Fortkommens, keine Nachteile bei dienstlicher Beurteilung,
unterschiedliche Behandlung nur zulässig, wenn zwingende sachliche
Gründe vorliegen
§§ 11, 12
Familiengerechte Arbeitszeiten: organisatorische und haushaltsrechtliche
Voraussetzungen für zusätzliche Teilzeitstellen
sind zu schaffen, auch bei Vorgesetzten- und Leitungspositionen
Familienbedingte Teilzeit: auf Antrag, soweit zwingende
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Ratgeber „Frauen im öffentlichen Dienst"
Saarland
Sachsen
dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, schriftliche Begründung
der Ablehnung, Hinweis auf beamten-, arbeits- und versorgungsrechtliche
Folgen
Beurlaubung: Anträgen ist zu entsprechen, Vorrang bei Urlaubsund
Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen
Wiedereinstieg: Vorrang bei gleichwertiger Qualifikation
Benachteiligungsverbot: gleiche Chancen zur beruflichen
Entwicklung
§§ 16 – 19
Familiengerechte Arbeitszeiten: Angebote familiengerechter
Arbeitszeiten unter Beachtung dienstlicher Gegebenheiten, auch
bei Stellen mit Leitungsaufgaben, Erprobung von Arbeitszeitmodellen,
Ergebnisbericht an Landtag nach 5 Jahren Laufzeit
Familienbedingte Teilzeit: soweit nicht zwingende dienstliche
oder rechtliche Gründe entgegenstehen, schriftliche Begründung
der Ablehnung, Hinweis auf renten- und versorgungsrechtliche
Folgen, existenzsicherndes Einkommen, aber Ausschluss geringfügiger
Beschäftigung
Beurlaubung: Urlaubs- und Krankheitsvertretung
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Aufstockung der Arbeitszeit
nach dienstlichen Möglichkeiten
Wiedereinstieg: Anspruch auf eine Vollzeitstelle haben Frauen,
die die Arbeitszeit wegen Familienpflichten befristet auf höchstens
5 Jahre unter Angabe des anschließenden Vollzeitbeschäftigungswunsches
reduzieren
Benachteiligungsverbot: es dürfen keine dienstlichen Nachteile
entstehen
§§ 10 – 13
Familiengerechte Arbeitszeiten: im Einzelfall und im Rahmen
der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder sonstigen Regelungen,
soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen
Familienbedingte Teilzeit: ausreichendes Angebot, auch bei
Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, Hinweis auf sozialversicherung-,
beamten- und tarifrechtliche Folgen, schriftliche Begründung
der Ablehnung
Beurlaubung: Vorrang bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung
auf Antrag, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: vorrangige Berücksichtigung
bei gleichwertiger Eignung
Wiedereinstieg: Angebot einer Vollzeitstelle in bisheriger
Funktion
Benachteiligungsverbot: Keine Beeinträchtigung des beruflichen
Fortkommens, keine Nachteile bei dienstlicher Beurteilung,
24
Ratgeber „Frauen im öffentlichen Dienst"
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
unterschiedliche Behandlung nur bei zwingend sachlichen Gründen
notwendig
§§ 8, 9
Familiengerechte Arbeitszeiten: Schaffung flexibler Arbeitszeiten
und Teilzeitmöglichkeiten, soweit zwingende dienstliche
Interessen nicht entgegenstehen
Familienbedingte Teilzeit: im Einzelfall und im Rahmen der
gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen, schriftliche Begründung
der Ablehnung
Beurlaubung: Vertretungs- und Aushilfstätigkeiten, Teilnahme
an Fortbildungsprogrammen
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Aufstockung der Arbeitszeit
entsprechend personalwirtschaftlicher Möglichkeiten
Wiedereinstieg: vorrangige Berücksichtigung von Teilzeitkräften
nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, bei Beurlaubten
unter Wahrung dienstlicher Interessen in Teilzeit
§§ 12 – 14
Familiengerechte Arbeitszeiten: Dauerarbeitsverhältnisse
im Einzelfall und im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen
und sonstigen Regelungen
Familienbedingte Teilzeit: alle Arbeitsplätze, soweit nicht
zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen, Hinweis darauf
in Arbeitsplatzausschreibung, Zusammenfassung von Reststellen
und personeller Ausgleich, Ausschluss geringfügiger Beschäftigung
Beurlaubung: Vorrang bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung
Wiedereinstieg: vorrangige Berücksichtigung bei Neubesetzung
eines gleichwertigen Arbeitsplatzes
Benachteiligungsverbot: Keine Benachteiligung in beruflicher
Entwicklung
§§ 9 – 11
Familiengerechte Arbeitszeiten: im Einzelfall und im Rahmen
der gesetzlichen, tarifvertraglichen und sonstigen Regelungen
Familienbedingte Teilzeit: ausreichendes Angebot entsprechend
dienstlicher Möglichkeiten, auch bei Vorgesetzten- und
Leitungsfunktionen, Ablehnung muss begründet und auf Antrag
der Frauenbeauftragten mitgeteilt werden, Hinweis auf sozialversicherungs-,
arbeits- und tarifrechtliche Folgen
Beurlaubung: Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme
an Fortbildungsprogrammen
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: vorrangige Berücksichti25
Ratgeber „Frauen im öffentlichen Dienst"
gung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bei
Neubesetzung von Vollzeitstellen
Wiedereinstieg: Angebot eines gleichwertigen Arbeitsplatzes,
möglichst am alten Dienstort
Benachteiligungsverbot: Keine Beeinträchtigung des beruflichen
Fortkommens, unterschiedliche Behandlung von Teilzeitkräften
zu zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe es rechtfertigen,
eine regelmäßige Gleichbehandlung von Beurlaubten
und Teilzeitkräften erfolgt nicht automatisch, Beurteilung auf
Antrag vor Beurlaubung
neuer Artikel
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