Bund-Länder-Vergleich der Gleichstellungsgesetze: Fortbildung

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Master für eine Tabelle - Synopse Bund/Länder

 

 Bund/Land

Norm/Inhalt 

 Bund  
 Baden-Württemberg  
 Bayern  
 Berlin  
 Brandenburg  
 Bremen  
 Hamburg  
 Hessen  
 Mecklenburg-Vorpommern  
 Niedersachsen  
 Nordrhein-Westfalen  
 Rheinland-Pfalz  
 Saarland  
 Sachsen  
 Sachsen-Anhalt  
 Schleswig-Holstein  
 Thüringen  

 

 

 

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§ 10
Allgemein: Verpflichtung der Dienststelle, verstärkter Einsatz
von Leiterinnen und Referentinnen, Gleichstellung und Vereinbarkeit
als Thema für Vorgesetzte und Personalverwaltung
Quote: Frauen mindestens ihrem Anteil an der Zielgruppe entsprechend
Inhalte: ausreichende Angebote zum Aufstieg, insbesondere
aus unteren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen, und
zum Wiedereinstieg
Bei Familienpflichten: zusätzliche Veranstaltungen mit räumlicher
und zeitlicher Anpassung an Bedürfnisse, ggf. Kinderbetreuung;
Angebote für Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertreterin
§ 10
Allgemein: Verpflichtung der Dienststelle, insbesondere bei Unterrepräsentanz
von Frauen, Beteiligung der Frauenvertreterin,
Gleichstellung, Benachteiligung und sexuelle Belästigung als
Themen für Vorgesetzte bei beruflicher Fortbildung und bei
Dienstbesprechungen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und
Referentinnen
Quote: Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Zielgruppe
Inhalte: Angebote zur Weiterqualifizierung und/oder für Tätigkeiten
in von ihnen unterrepräsentierten Bereichen, Erleichterung
des Wiedereinstiegs
Bei Familienpflichten: Teilnahme im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Plätze, ggf. Kinderbetreuung;
Teilnahme an spezifischen Fortbildungen für Frauenvertreterinnen
in angemessenem Umfang
§ 9
Allgemein: Aufforderung zur Teilnahme durch Vorgesetzte,
Angebote nach Möglichkeit während der Arbeitszeit, Frauenförderung
und -diskriminierung als Themen für Vorgesetzte, Referentinnen
bevorzugt
Quote: Auswahl entsprechend dem LGG, Bevorzugung bei
gleicher Qualifikation für höherbewertete und Leitungsaufgaben
Inhalte: Förderung des beruflichen Aufstiegs, Überprüfung des
Angebots der Verwaltungsakademie auf frauenspezifische Inhalte
und Verbesserung der Frauenförderung
Bei Familienpflichten: Kostenerstattung, falls durch Kinderbetreuung
oder andere Aufwendungen unvermeidlich höhere Kosten
anfallen
Gleichstellungsgesetze: Fortbildung
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Ratgeber „Frauen im öffentlichen Dienst”
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-
Vorpommern
§ 11
Allgemein: LGG als Unterrichtsgegenstand für Vorgesetzte und
im Personalwesen Beschäftigte, verstärkter Einsatz von Dozentinnen
Quote: 50 Prozent Frauen als Soll-Bestimmung
Inhalte: besondere Angebote für Frauen zur Weiterqualifizierung
und Übernahme von Tätigkeiten, in denen sie unterrepräsentiert
sind
Bei Familienpflichten: Teilnahme ist zu ermöglichen, auch für
Teilzeitbeschäftigte
§ 9
Allgemein: Aufnahme von Themen zur Gleichberechtigung,
insbesondere bei Angeboten zur Übernahme von Vorgesetztenpositionen,
verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen
Quote: Frauen sollen zur Teilnahme motiviert werden
Inhalte: gezielte Fort- und Weiterbildung von Frauen zur Übernahme
höherwertiger Stellen
Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein
§ 11
Allgemein: Bei Vorgesetzten sind „Führungslehre”, Kooperation”
und „Gleichstellung” Fortbildungsthemen, in größerer Anzahl
sind Referentinnen einzusetzen
Quote: 50 Prozent, wenn es der Frauenanteil an den Zielgruppen
zulässt
Inhalte: Angebote zur Weiterqualifizierung und zum Wiedereinstieg
Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für
Teilzeitbeschäftigte;
In das zentrale Programm für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
sind Angebote für die Frauenbeauftragte aufzunehmen
§ 11
Allgemein: Gleichberechtigung als Thema für das Organisationsund
Personalwesen
Quote: 50 Prozent
Inhalte: Besondere Fortbildungen zur Weiterqualifizierung und Übernahme
von Tätigkeiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind
Bei Familienpflichten: Kostenerstattung, z.B. für Kinderbetreuung
§ 6
Allgemein: Hinweispflicht für Vorgesetzte, Begründung gegenüber
der Frauenbeauftragten, warum eine Teilnahme entsprechend
dem Förderplan nicht möglich ist, Unterrichtungspflicht
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Ratgeber „Frauen im öffentlichen Dienst”
Niedersachsen
Nordrhein-
Westfalen
Rheinland-Pfalz
der Dienststelle über Angebote und Beteiligung an Fortbildungen,
Frauendiskriminierung und -förderung als Themen bei Vorgesetzten,
verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen
Quote: 50 Prozent
Inhalte: Angebote zum Auf- und Wiedereinstieg
Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für
Teilzeitbeschäftigte, ggf. Kinderbetreuung;
In das Fortbildungsprogramm sind Veranstaltungen für Gleichstellungsbeauftragte
aufzunehmen
§ 10
Allgemein: Gezielte Angebote für Frauen, Gleichberechtigung,
Benachteiligung und sexuelle Belästigung als Themen bei Vorgesetzten
und Beschäftigten im Organisations- und Personalwesen,
verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen, zumindest
in gleichem Umfang wie Männer
Quote: möglichst 50 Prozent
Inhalte: Angebote zur Weiterqualifizierung und Übernahme
höherwertiger Stellen
Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, deshalb
vorzugsweise halbtags oder dezentrale Veranstaltungen, ggf.
Kinderbetreuung, nachgewiesene Mehrkosten werden im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Antrag
erstattet
§ 11
Allgemein: Besondere Angebote für Tätigkeiten, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind, Gleichstellung und sexuelle Belästigung
als Themen für Vorgesetzte und Beschäftigte im Organisationsund
Personalwesen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen
Quote: Frauen mindestens entsprechend ihm Anteil an Bewerbungen
Inhalte:Weiterqualifizierung
Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, Kostenerstattung
für Kinderbetreuung
§ 13
Allgemein: Zur Verfügung stehende Plätze sollen gezielt Frauen
angeboten werden, Gleichstellung als Thema bei Vorgesetzten
und Beschäftigten im Personalwesen, verstärkter Einsatz von
Leiterinnen und Referentinnen
Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für
Teilzeitbeschäftigte; In das zentrale Jahresfortbildungsprogramm
sind Veranstaltungen für Gleichstellungsbeauftragte aufzunehmen
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Ratgeber „Frauen im öffentlichen Dienst”
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
§ 15
Allgemein: Dienststelle muss zeitgerechte Information sicherstellen,
ausdrückliche Aufforderung von Frauen zur Teilnahme,
verstärkter Einsatz von Leiterinnen, Dozentinnen und Referentinnen
Inhalte: gezielte berufliche Qualifizierung, insbesondere in unteren
und mittleren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen,
zur Übernahme höherwertiger Tätigkeiten in von Frauen unterrepräsentierten
Bereichen
Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für
Teilzeitschäftigte, ggf. Kinderbetreuung
§ 9
Allgemein: Frauendiskriminierung und -förderung als Themen
für Vorgesetzte, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen
Quote: Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an der
Zielgruppe
Bei Familienpflichten: räumliche und zeitliche Abstimmung,
auch für Teilzeitbeschäftigte, ggf. Kinderbetreuung
§ 7
Allgemein: geeignete Angebote zur beruflichen Qualifikation
für Frauen, insbesondere in von ihnen unterrepräsentierten Bereichen,
Gleichstellungsauftrag als Thema für Vorgesetzte, Personalräte,
Beschäftigte der Organisations- und Personalstellen und
in der Lehrerinnenfortbildung, verstärkter Einsatz von Referentinnen
Bei Familienpflichten: Erleichterungen zur Teilnahme
§ 10
Allgemein: Gleichstellung als Thema bei Veranstaltungen zu Führungsverhalten,
Personal- oder Organisationsangelegenheiten
Quote: Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an Bewerbungen,
50 Prozent im Rahmen des Adressatenkreises, bei nur einem
Teilnahmeplatz und Veranstaltungswiederholung alternierende
Berücksichtigung von Frauen und Männern, sonst Losentscheid
§ 8
Allgemein: Verpflichtung der Dienststelle, durch eigene Initiativen
die Fortbildung von zu unterstützen, Hinweispflicht der Dienststelle,
Gleichberechtigung, Frauenförderung und -diskriminierung
und sexuelle Belästigung als Themen für Vorgesetzte und Beschäftigte
der Personalverwaltungen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen
und Referentinnen
Bei Familienpflichten: Erleichterung der Teilnahme, auch für
Teilzeitbeschäftigte

 

 

 

 

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