Thüringer Gleichstellungsgesetz (ThürGleichG): § 21 Rechtsschutz

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: auch ein eBook zu Frauen im öffentlichen Dienst ist enthalten. Der OnlineService bietet 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken >>>zur Bestellung


 

>>>zur Übersicht des Thüringer Gleichstellungsgesetzes


Thüringer Gleichstellungsgesetz: § 21 Rechtsschutz

 

§ 21 Rechtsschutz

(1) Die Gleichstellungsbeauftragte kann das zuständige Verwaltungsgericht anrufen, wenn die Dienststelle

1. die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten verletzt oder
2. einen den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht entsprechenden Gleichstellungsplan aufgestellt

hat. Die Anrufung des Gerichts hat keine aufschiebende Wirkung.

(2) Der Anrufung des Gerichts hat vorauszugehen, dass der Einspruch nach § 20 erfolglos geblieben und ein nochmaliger Versuch, außergerichtlich zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, gescheitert ist. Das Gericht ist innerhalb eines Monats nach schriftlicher Feststellung des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuchs anzurufen. Die schriftliche Feststellung kann durch die Gleichstellungsbeauftragte oder die Dienststelle getroffen werden.

(3) Ist über den Einspruch nach § 20 ohne zureichenden Grund sachlich nicht entschieden worden, ist eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen unter Androhung der Beschreitung des Rechtsweges zu setzen. Bei fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist die Anrufung abweichend von Absatz 2 zulässig. § 75 Satz 2 bis 4 der Verwaltungsgerichtsordnung gilt entsprechend.

(4) Die Dienststelle trägt die der Gleichstellungsbeauftragten entstehenden notwendigen Kosten.


Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch für Frauen im öffentlichen Dienst. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind acht Bücher (drei Ratgeber & fünf Books) aufgespielt: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Tarifrecht (TVöd, TdL)  Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern, Beihilferecht in Bund und Ländern, Nebentätigkeits-recht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Dienst sowie Frauen im öffentlichen Dienst. >>>Hier geht es zur Bestellung


 

Red 20230927

 

mehr zu: Thüringen
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de © 2024