Lexikon Frauenratgeber: Altersrente

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Altersrente

Einen Anspruch auf Rente hat eine gesetzlich Versicherte ab einem bestimmten Alter und nach Erfüllung einer :Wartezeit – Voraussetzungen, die stark variieren.

Regelaltersrente: Anspruch nach Vollendung des 65. Lebensjahres (bis 2029 Anstieg auf 67) und einer allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren. Wer weiterarbeitet und den Rentenbeginn hinausschiebt, erhält pro Jahr einen Zuschlag von sechs Prozent.

Grundsätzlich darf zur Regelaltersrente unbeschränkt hinzuverdient werden. Altersrente für langjährig Versicherte: Anspruch mit Abschlägen nach Vollendung des 63. Lebensjahres und einer Wartezeit von 35 Jahren. Für diese Rente gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro.

Altersrente (wegen Arbeitslosigkeit oder) nach Altersteilzeit: Anspruch für vor dem 1.1.1952 Geborene und nach Vollendung des 60. Lebensjahres, sowie einer Wartezeit von 15 Jahren und acht Jahren Einzahlung von Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten zehn Jahre vor Rentenbeginn. Für diese Rente wurde die Altersgrenze von 63 auf 65 Jahre angehoben. Frauen, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, bekommen die Rente nach Altersteilzeit erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Wollen sie sie schon ab 60, müssen Abschläge bis zu 18 Prozent einkalkuliert werden.

Übergangsregelung für bis 1951 Geborene: Versicherte, die vor dem 1.1.2004 eine Vereinbarung über - Altersteilzeit abgeschlossen haben, genießen Vertrauensschutz. Bei ihnen wird die Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme der Altersrente nicht angehoben.

Altersrente für Frauen: Anspruch – mit Abschlägen – für vor dem 1.1.1952 Geborene und nach Vollendung des 60. Lebensjahres, mit mehr als zehn Jahren Pflichtbeitragszeiten nach Vollendung des 40. Lebensjahres und einer Wartezeit von 15 Jahren (§ 39 SGB VI). Für Frauen, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, wurde diese Rente ab geschafft. Auch hier gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro. Außerdem wird für Frauen, die nach dem 31.12.1939 geboren wurden, die Altersgrenze monatlich von 60 auf 65 Jahre angehoben. Wer die Altersrente ab 60 vorzeitig in Anspruch nehmen will, muss mit Abschlägen von bis zu 18 Prozent rechnen.

Alle Altersrenten können als Voll- oder Teilrente bezogen werden. Bei früherem Rentenbeginn als der gesetzlichen Altersgrenze werden pro Monat 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.


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