Lexikon Frauenratgeber: Arbeitsplatzbeschreibung

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Arbeitsplatzbeschreibung

Grundlage für die tarifliche Eingruppierung von Angestellten und Arbeiterinnen ist die Arbeitsplatzbeschreibung (§ 22 BAT/BAT-O). Aus ihr geht nachprüfbar die Tätigkeit hervor und deren Zuordnung zu den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung und des Lohngruppenverzeichnisses. Je präziser die Angaben (z. B. mittels eines Arbeitsplatzinterviews mit der bisherigen Stelleninhaberin), desto genauer kann die richtige Eingruppierung erfolgen. Im TVöD sind noch keine Eingruppierungsvorschriften und Tätigkeitsmerkmale vereinbart. Bis eine neue Entgeltordnung steht, gelten die BAT-Regelungen bzw. ist § 17 TVÜ-Bund maßgebend.

In einer Tätigkeitsdarstellung werden die Aufgaben am jeweiligen Arbeitsplatz, die organisatorische Eingliederung der Angestellten (z. B. Referatsleiterin mit drei unterstellten Mitarbeiterinnen) und ihre Befugnisse (z. B. Zeichnungsbefugnis) festgehalten. Mit der Tätigkeitsbewertung werden die Arbeitsvorgänge in ihre „Zusammenhangstätigkeit” gestellt und bewertet, wobei jeder einzelne Arbeitsvorgang als solcher bewertet wird: z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, Fertigung einer Bauzeichnung, Eintragung ins Grundbuch oder Bearbeitung eines Antrags auf Wohngeld. Wenn für Letzteres Fachliteratur gelesen werden muss, gehört diese Tätigkeit zum Arbeitsvorgang.


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