Lexikon Frauenratgeber: Mutter-/Vater-Kind-Kur

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Mutter-/Vater-Kind-Kur

Die Mutter-/Vater-Kind-Kur ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Mütter oder Väter, die durch körperliche und/oder soziale Faktoren belastet sind, sollen sich erholen können. Sie sollten den drei- bis vierwöchigen Kuraufenthalt zum Auftanken zwar möglichst ohne Kinder nutzen, doch bei der steigenden Zahl von Alleinerziehenden, die keine Unterbringungsmöglichkeit fürs Kind haben, ist das selten möglich. Oft haben Kinder auch spezielle Erkrankungen, z. B. Neurodermitis.

Die können in der richtigen Kureinrichtung gleich mitbehandelt werden. Wer also ein Kur bei der Kasse beantragt, sollte mit angeben, dass die Kinder – in der Regel nicht älter als 12 Jahre – mitkommen müssen.

Seit der Gesundheitsreform 2007 gehören medizinisch notwendige Vorsorge- und Rehamaßnahmen für Mütter und Väter nicht mehr zu den Ermessens-, sondern zu den Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zahl der genehmigten Maßnahmen ist seither deutlich gestiegen: 2007 wuchsen die Leistungsausgaben dafür um 16,7 Prozent, 2008 immerhin noch um 10,6 Prozent. Vorliegende Zahlen für das erste Quartal 2009 belegen einen erneuten Ausgabenanstieg um 1,7 Prozent. Laut Bundesgesundheitsministerium wurde das Bewilligungsverfahren entbürokratisiert, so dass mittlerweile nur noch jeder vierte Antrag geprüft wird. Das Müttergenesungswerk (MGW) legte Mitte 2009 Zahlen vor, wonach im Vergleich zu 2006 34 Prozent mehr Mütter Kurmaßnahmen des MGW in Anspruch genommen hätten, die zugleich 30 Prozent mehr Kindern zugute kamen.

(Weitere Informationen im eBook des INFO-SERVICE „Gesundheit von A-Z")

  

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