Lexikon Frauenratgeber: Jubiläumszuwendung

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Jubiläumszuwendung

Die Jubiläumszuwendung wird an Beamtinnen und Beamte gezahlt, wenn sie mindestens 25, 40 und 50 Jahre beschäftigt sind. Diese Beschäftigungszeiten gelten für Tarifkräfte und die Dienstzeiten für Beamtinnen und Beamte.

Seit 2009 werden für 25 Jahre 307 Euro gezahlt, für 40 Dienstjahre 410 Euro, und für 50 Dienstjahre werden 512,- Euro gezahlt.

Baden- Württemberg, Niedersachsen und Sachsen haben die Zahlungen aus Sparmaßnahmen abgeschafft, Hessen hat die Zuwendung hingegen wieder eingeführt. In Rheinland-Pfalz soll die Jubiläumszuwendungsverordnung so geändert werden, dass Beamtinnen zwei freie Arbeitstage anlässlich eines Dienstjubiläums bekommen. Das sei „angemessener als eine Sachzuwendung von 40 Euro“, erklärte dazu die GEW. Sie will aber an der grundsätzlichen Forderung nach Wiedereinführung der finanziellen Zuwendung festhalten, zumal Tarifbeschäftigte ein Jubiläumsgeld erhalten.


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