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Gleichstellungsbericht
20 Seiten lang ist der erste Gleichstellungsbericht, den eine neunköpfige Sachverständigenkommission Anfang 2011 vorgelegt hat. Beauftragt wurde sie noch von Ursula von der Leyen, der damaligen Bundesfamilienministerin, mit der Maßgabe, „Gleichstellungspolitik in der Lebensverlaufsperspektive" zu ergründen.
Nach der Analyse des Ist-Zustands ...
Beispiel Erwerbsleben: „Ernüchternd fällt die Bestandsaufnahme zum Thema „Frauen in Führungspositionen" aus ... Obwohl die mangelnde Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen vielfältig empirisch untersucht wurde und Studien sogar eine positive Relation zwischen der Besetzung von Managementpositionen durch Frauen und organisationaler Leistungsfähigkeit nachweisen, stagniert die Entwicklung. Auch die seit neun Jahren existierende freiwillige Vereinbarung der Bundesregierung und mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft hat zu keiner Veränderung der Geschlechterverteilung in Führungspositionen geführt."
Oder: „Die Erwerbsbiografien von Frauen sind immer noch stärker von Diskontinuitäten geprägt als diejenigen von Männern, obgleich es hier inzwischen zu einer Annäherung gekommen ist. Erwerbsunterbrechungen und Teilzeitphasen hinterlassen ‚Narben' in weiblichen Erwerbsverläufen, die sich in verminderten Einkommens- und Karrierechancen niederschlagen und im restlichen Erwerbsverlauf negativ nachwirken. Da Arbeitgeber meist in Verbindung mit Fürsorgeaufgaben stehende ‚Ausstiege' von Frauen entsprechend traditioneller Rollenmodelle erwarten, investieren sie weniger in die Weiterbildung und Entwicklung weiblicher Beschäftigter. Solche Rollen- und Geschlechterstereotype behindern auch die berufliche Entwicklung der Frauen, die nie Kinder bekommen oder mit Kindern ihre Erwerbstätigkeit nicht unterbrechen."
Beispiel Alter und Bilanzierung des Lebensverlaufs: „Als einziges Sozialleistungssystem knüpft die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) explizit an der Lebensverlaufsperspektive an. Betrachtet man die Rentenansprüche von Frauen und Männern, so zeigt sich, dass Frauen in Westdeutschland heute nur die Hälfte der Männerrenten erreichen, in Ostdeutschland sind es zwei Drittel. In kumulierter Form spiegeln sich hier die fortbestehenden geschlechtsspezifischen Ungleichheiten aus dem Erwerbsleben. Damit wirken Erwerbsunterbrechungen und -einschränkungen sowie niedrige Löhne, also die Faktoren, durch die sich die Erwerbsverläufe von Frauen vor allem von denen von Männern unterscheiden, unmittelbar ins Rentenalter nach."
Und: „Die politisch gewollte Verlagerung der Alterssicherung von der ersten auf die zweite und dritte Säule der Alterssicherung verstärkt die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern im Alter. Im Rahmen der betrieblichen Alterssicherung – der sogenannten zweiten Säule – haben Frauen seltener und deutlich niedrigere Ansprüche als Männer, da diese noch stärker als die Renten der GRV an die Dauer der Erwerbsarbeit und die Höhe des erzielten Einkommens anknüpfen und zudem auf typische Männerbranchen und größere Betriebe, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, konzentriert sind. Frauen haben zudem weniger Möglichkeiten, im Rahmen der privaten Vorsorge (dritte Säule) für das Alter vorzusorgen."
... zeigen die Sachverständigen Handlungsbedarf auf und ziehen u.a. das Fazit:
- Der Gleichstellungspolitik mangelt es an einem gemeinsamen Leitbild.
- Interventionen in unterschiedlichen Lebensphasen stehen verschiedenen Übergängen im Lebenslauf unverbunden nebeneinander.
- Gesetzte Anreize für unterschiedliche Lebensmodelle brechen in einer nächsten Lebensphase ab oder weisen in eine andere Richtung.
- Trotz bester Ausbildung erreichen Frauen starke Anreize, ihre Potenziale im Erwerbssystem nicht ausreichend zu nutzen. Für „wenig zukunftsweisend" für eine eigenständige Existenzsicherung und gegen Altersarmut von Frauen werden deshalb die starke Förderung von Minijobs, die geringeren Einkommen vieler typischer Frauenarbeitsplätze und die geringe Zahl von Frauen in Führungspositionen beurteilt.
Empfehlungen der Kommission:
- Neben dem Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder sollten die besonderen Anreize für geringfügige Arbeit im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht beseitigt werden.
- Angesichts des hohen Anteils gering bezahlter Frauen ist ein Mindestlohn unverzichtbar.
- Gefordert wird eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte und (zumindest vorübergehend)
Mindestanteilsregelungen für Frauen in Führungspositionen.
- Verbesserte Weiterbildungsmöglichkeiten auch im Erwachsenenalter.
- Arbeitszeitoptionen für Beschäftigte, um Arbeitszeiten zu ändern oder die Erwerbstätigkeit zu unterbrechen. Optionen dazu sollten in einem neuen Gesetz zu Wahlarbeitszeiten verankert werden.
- Abbau geschlechtsspezifischer Diskriminierung. Vorschläge dazu unterbreitet die Kommission u. a. zu einer geschlechterbewussten Pädagogik und zum Abbau der Diskriminierung bei der Bezahlung, Weiterbildung und Beförderung von Frauen in öffentlichen und privaten Unternehmen.
Bleibt eigentlich nur noch die Frage, wie die Bundesregierung angesichts dieses Gutachtens zur (Un)Gleichstellung in Euphorie ausbrechen und ihre Politik rühmen kann: „Der Erste Gleichstellungsbericht (...) ist ein frauenpolitischer Meilenstein ... Wir werden uns nun daran machen, die gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen ... Wichtige Aspekte wie die anhaltende Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen und ihre durchschnittlich noch viel zu geringen Verdienste werden wir in Zukunft aufgrund der neuen Daten noch gezielter angehen ..." (Dorothee Bär, frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion).
Entweder reagieren Regierung und BMFSFJ lediglich mit Ignoranz – oder die Grünen haben Recht mit der Vermutung, dass niemand die 20 Seiten wirklich gelesen hat. Immerhin: neue Daten, neues Glück. In ihrer Stellungnahme zu dem Gutachten kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass sie doch schon tut, wozu die Sachverständigen auffordern: Frauen und Männern die Wahl zu lassen, Perspektiven aufzuzeigen mit politischen Projekten wie dem „Boys" und „Girls Day", dem „Aktionsprogramm Perspektive Wiedereinstieg" oder dem Stufenplan für mehr Frauen in Führungspositionen.
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