Lexikon Frauenratgeber: Beurteilung

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Beurteilung

Beurteilungen sind Bestandteil von - Personalentwicklungskonzepten und Informationsgrundlage über die fachliche und persönliche - Qualifikation der Beschäftigten zur Steuerung von Beförderung, Verwendung oder - Fortbildung. Die meisten Beurteilungsrichtlinien beziehen sich auf Beamtinnen, obwohl das Bundesarbeitsgericht die Frage bejahte, dass auch Tarifbeschäftigte ohne entsprechende tarifvertragliche Regelung dieses Verfahren durchlaufen können. Zusammen mit den - Erfahrungszeiten sind sie wichtige Bausteine für den beruflichen Werdegang von Frauen.

Beurteilungen beruhen auf dem Leistungsgrundsatz des § 3 BLV. Dieser wiederum bezieht sich auf die jeweiligen §§ 9 im BBG und BGleiG. Die §§ 48-50 BLV und die jeweiligen Landesgesetze regeln alles weitere. In § 50 Abs. 2 wurde gegenüber 1997 die Richtwertvorgabe verändert. Danach soll „der Anteil der Beamtinnen und Beamten einer Besoldungsgruppe oder einer Funktionsebene, die beurteilt werden, bei der höchsten Note zehn Prozent und bei der zweithöchsten Note zwanzig Prozent nicht überschreiten. Ist die Bildung von Richtwerten wegen zu geringer Fallzahlen nicht möglich, sind die Beurteilungen in geeigneter Weise entsprechend zu differenzieren." Auch der Notenspiegel des Beurteilungsdurchgangs soll veröffentlicht werden. § 50 Abs. 4: Hierbei soll der Anteil an Frauen, Männern, Teilzeit- und Telearbeitskräften und schwerbehinderten Menschen jeweils gesondert ausgewiesen werden. (...)"

Außerdem wurde der Zeitraum für Regelbeurteilungen von fünf auf drei Jahre verkürzt, was eine gewisse Zeitnähe für Auswahlentscheidungen für eine eventuelle Beförderung verspricht. Die fachliche Leistung wird nach Arbeitserfolg, praktischer Arbeitsweise und ggf. dem Führungsverhalten beurteilt.

Im Idealfall sollte die Regelbeurteilung von geschulten – und für Gender-Gesichtspunkte sensibilisierte – BeurteilerInnen vor genommen werden und auf einem bestimmten Beurteilungssystem beruhen. Es muss objektiv (kein Zeitdruck, keine emotionale Stimmung), gültig (Erfassen von zentralen Tätigkeitsmerkmalen), zuverlässig (bei unveränderter Leistung gleiche Beurteilung), transparent (nachvollziehbar für Beurteilte) und praktikabel (qualitative und quantitative Beschreibung der Merkmale zum Vergleich) sein. Nur dann wird es als gerecht empfunden.

(aus: Verwaltung im 21. Jahrhundert, dbb)

Das Beispiel der Stadt München (Friedel Schreyögg in „Chancengleichheit durch Personalpolitik") belegt, dass Beurteilungsverfahren bislang nicht geschlechtsneutral waren. Erst 1999 gelang der Gleichstellungsstelle der Landeshauptstadt die Einführung neuer Beschreibungshilfen und die Schulung von Beurteiler Innen hin zu mehr Geschlechtersensibilität. Davor konnte anhand einer seit den 80er Jahren geführten Statistik nachgewiesen werden, dass weibliche Beschäftigte im Durchschnitt schlechter beurteilt wurden als Männer. Statt Beschreibungen nach stereotypen männlichen Merkmalen wie „zeitlich voll verfügbar, durchsetzungsfähig, distanziert oder souverän" verlangte der vereinfachte Beurteilungsbogen nun Antworten auf
- Voraussetzungen und Kenntnisse,
- Arbeitserfolg (Qualität und Quantität) der Sachaufgaben und Führungs- und Leistungsaufgaben (soweit zutreffend),
- Zusammenarbeit, Kommunikationsfähigkeit,
- Fortbildung, berufliche Weiterentwicklung.

„Mit dieser offenen Form erhielten die Dienststellen mehr Spielraum, um die Leistungen der Beschäftigten arbeitsplatzbezogen zu beschreiben und zu bewerten", schreibt Friedel Schreyögg. „Für das Beurteilungsjahr 1999 wurde erstmals", so die Leiterin der Gleichstellungsstelle weiter, „... die Statistik nach Beurteilungsstufen aufgeschlüsselt ausgewertet. Ziel war die durch die Durchschnittswerte möglicherweise verschleierten Formen von Diskriminierung aufzudecken. 2003 erfolgt die Erfassung der Ergebnisse mit einem einheitlichen, vom statistischen Amt ausgearbeiteten Bogen. Die differenzierte Auswertung erwies sich bereits im Versuchslauf als ein wichtiges Instrument für ein Gleichstellungscontrolling." Für 2003 wurde eine weitere Verbesserung der Auswertung angestrebt, integriert in das Personalcontrolling, das als einen Schwerpunkt Gleichstellungscontrolling hat. Zusätzlich soll ausgewertet werden, „wem in der Beurteilung die Eignung für den Aufstieg in eine höhere Laufbahn zuerkannt wird."

Festgestellt hat Schreyögg nämlich, dass Frauen – in diesem Fall bei der Stadt München – genauso aufstiegsorientiert sind wie Männer und sehr wohl wissen, „dass die dienstliche Beurteilung eine wichtige Weichenstellung ist ... Sie kümmern sich um ihre Beurteilung und wollen mitgestalten."

Für eine diskriminierungsfreiere Beurteilung trat auch Dr. Andrea Jochmann-Döll, Leiterin des Forschungs- und Beratungbüros GEFA (Gender, Entgelt, Führung, Arbeit) beim Schöneberger Forum 2004 ein. Ihre These: „... Leistungskriterien (werden oftmals) entweder nur unzureichend konkretisiert und entziehen sich damit einer diskriminierungskritischen Überprüfung oder sie beziehen sich auf Merkmale, die Männer und Frauen aufgrund der heute noch vielfach vorliegenden familiären Arbeitsteilung ungleich gut erfüllen können. Von besonderer Brisanz sind die Ergebnisse der Leistungsbeurteilungen dann, wenn sie Grundlage einer leistungsorientierten Vergütung sind. Der mögliche Beitrag solcher Leistungsvergütungselemente zur immer noch existierenden Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern wurde bislang noch wenig untersucht ...".

Da Beurteilungen in einem - Auswahlverfahren als Leistungskriterium herangezogen werden, ist deren Zeitnähe wichtig. Sie soll dann nicht mehr erfüllt sein, wenn die Regelbeurteilung bereits dreieinhalb Jahre zurückliegt. (...) In diesem Fall bedarf es einer aktuellen Anlassbeurteilung (OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 27.05.03).


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