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Sonderurlaub für Väter
Im Beamtenverhältnis geht es nach § 12 SUrlV, bei Tarifbeschäftigten nach § 29 TVöD (Arbeitsbefreiung). Verheiratete Männer oder Lebenspartner haben Anspruch auf einen bezahlten Sonderurlaubstag, um bei der Entbindung dabei sein zu können. Auch bei Mehrlingsgeburten gibt es nur einen freien Tag. Im - TVöD gibt es noch den Sonderurlaub ohne Entgeltfortzahlung (§ 28), allerdings nur als Kann-Regelung.
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