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Aufstiegsverfahren
In der neuen Bundeslaufbahnverordnung wurde das Aufstiegsverfahren teilweise neu gestaltet. Unabhängig von ihrem Alter und ihrer Vorbildung sollen Beamtinnen umfassend qualifiziert und auf neue Aufgaben vorbereitet werden. Die Qualifizierung kann verwaltungsintern oder durch Teilnahme an fachspezifischen Seminaren oder Hochschulausbildungen erfolgen. Viele Studiengänge können vor Ort oder als Fernstudium dienstbegleitend absolviert werden, was wiederum der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen soll. § 35 BLV Abs. 1: „Der Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Aufstiegsverfahrens. (...). Abs. 2: „Bei der Auswahl und Gestaltung der Aufstiegsverfahren sind die - Benachteiligungsverbote des § 25 des Bundesbeamtengesetzes zu beachten. Berufsbegleitende und modularisierte Aufstiegsverfahren sind anzubieten, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. (...)"
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