Lexikon Frauenratgeber: Fortbildung in Bund und Ländern

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Fortbildung in Bund und Ländern 

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Bund 

§ 10

Allgemein: Verpflichtung der Dienststelle, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen, Gleichstellung und Vereinbarkeit als Thema für Vorgesetzte und Personalverwaltung

Quote: Frauen mindestens ihrem Anteil an der Zielgruppe entsprechend

Inhalte: ausreichende Angebote zum Aufstieg, insbesondere aus unteren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen, und zum Wiedereinstieg

Bei Familienpflichten: zusätzliche Veranstaltungen mit räumlicher und zeitlicher Anpassung an Bedürfnisse, ggf. Kinderbetreuung;

Angebote für Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertreterin

Baden-Württemberg
Chancengleich-heitsgesetz
(ChancenG) 

§§ 11, 15, 19

Allgemein: „Die beruflicht Fort- und Weiterbildung weiblicher Beschäftigter wird gefördert." Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit, auch bei Auswahl der Teilnehmenden, Chancengleichheit als Thema bei Fortbildungen für Führungskräfte, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Zielgruppe

Inhalte: Angebote zur Weiterqualifizierung und/oder für Tätigkeiten in von ihnen unterrepräsentierten Bereichen, Erleichterung des Wiedereinstiegs

Bei Familienpflichten: Teilnahme im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze, ggf. Kinderbetreuung;

Teilnahme an spezifischen Fortbildungen für Beauftragte für Chancengleichheit, soweit erforderlich. 

Berlin 

§ 9

Allgemein: Aufforderung zur Teilnahme durch Vorgesetzte, Angebote nach Möglichkeit während der Arbeitszeit, Frauenförderung und -diskriminierung als Themen für Vorgesetzte, Referentinnen bevorzugt

Quote: Auswahl entsprechend dem LGG, Bevorzugung bei gleicher Qualifikation für höherbewertete und Leitungsaufgaben

Inhalte: Förderung des beruflichen Aufstiegs, Überprüfung des Angebots der Verwaltungsakademie auf frauenspezifische Inhalte und Verbesserung der Frauenförderung

Bei Familienpflichten: Kostenerstattung, falls durch Kinderbetreuung oder andere Aufwendungen unvermeidlich höhere Kosten anfallen 

Brandenburg 

§ 11

Allgemein: LGG als Unterrichtsgegenstand für Vorgesetzte und im Personalwesen Beschäftigte, verstärkter Einsatz von Dozentinnen

Quote: 50 Prozent Frauen als Soll-Bestimmung

Inhalte: besondere Angebote für Frauen zur Weiterqualifizierung und Übernahme von Tätigkeiten, in denen sie unterrepräsentiert sind

Bei Familienpflichten: Teilnahme ist zu ermöglichen, auch für Teilzeitbeschäftigte 

Bremen 

§ 9

Allgemein: Aufnahme von Themen zur Gleichberechtigung, insbesondere bei Angeboten zur Übernahme von Vorgesetztenpositionen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: Frauen sollen zur Teilnahme motiviert werden

Inhalte: gezielte Fort- und Weiterbildung von Frauen zur Übernahme höherwertiger Stellen

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein 

Hamburg 

§ 11

Allgemein: Bei Vorgesetzten sind „Führungslehre”, Kooperation” und „Gleichstellung” Fortbildungsthemen, in größerer Anzahl sind Referentinnen einzusetzen

Quote: 50 Prozent, wenn es der Frauenanteil an den Zielgruppen zulässt

Inhalte: Angebote zur Weiterqualifizierung und zum Wiedereinstieg

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitbeschäftigte;

In das zentrale Programm für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen sind Angebote für die Frauenbeauftragte aufzunehmen 

Hessen 

§ 11

Allgemein: Gleichberechtigung als Thema für das Organisations- und Personalwesen

Quote: 50 Prozent

Inhalte: Besondere Fortbildungen zur Weiterqualifizierung und Übernahme von Tätigkeiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind

Bei Familienpflichten: Kostenerstattung, z.B. für Kinderbetreuung 

Mecklenburg-Vorpommern 

§ 6

Allgemein: Hinweispflicht für Vorgesetzte, Begründung gegenüber der Frauenbeauftragten, warum eine Teilnahme entsprechend dem Förderplan nicht möglich ist, Unterrichtungspflicht der Dienststelle über Angebote und Beteiligung an Fortbildungen, Frauendiskriminierung und -förderung als Themen bei Vorgesetzten, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: 50 Prozent

Inhalte: Angebote zum Auf- und Wiedereinstieg

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitbeschäftigte, ggf. Kinderbetreuung;

In das Fortbildungsprogramm sind Veranstaltungen für Gleichstellungsbeauftragte aufzunehmen 

Niedersachsen 

§ 10

Allgemein: Gezielte Angebote für Frauen, Gleichberechtigung, Benachteiligung und sexuelle Belästigung als Themen bei Vorgesetzten und Beschäftigten im Organisations- und Personalwesen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen, zumindest in gleichem Umfang wie Männer

Quote: möglichst 50 Prozent

Inhalte: Angebote zur Weiterqualifizierung und Übernahme höherwertiger Stellen

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, deshalb vorzugsweise halbtags oder dezentrale Veranstaltungen, ggf. Kinderbetreuung, nachgewiesene Mehrkosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Antrag erstattet 

Nordrhein-Westfalen 

§ 11

Allgemein: Besondere Angebote für Tätigkeiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, Gleichstellung und sexuelle Belästigung als Themen für Vorgesetzte und Beschäftigte im Organisations- und Personalwesen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: Frauen mindestens entsprechend ihm Anteil an Bewerbungen

Inhalte: Weiterqualifizierung

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, Kostenerstattung für Kinderbetreuung 

Rheinland-Pfalz 

§ 13

Allgemein: Zur Verfügung stehende Plätze sollen gezielt Frauen angeboten werden, Gleichstellung als Thema bei Vorgesetzten und Beschäftigten im Personalwesen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitbeschäftigte; In das zentrale Jahresfortbildungsprogramm sind Veranstaltungen für Gleichstellungsbeauftragte aufzunehmen 

Saarland 

§ 15

Allgemein: Dienststelle muss zeitgerechte Information sicherstellen, ausdrückliche Aufforderung von Frauen zur Teilnahme, verstärkter Einsatz von Leiterinnen, Dozentinnen und Referentinnen

Inhalte: gezielte berufliche Qualifizierung, insbesondere in unteren und mittleren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen, zur Übernahme höherwertiger Tätigkeiten in von Frauen unterrepräsentierten Bereichen

Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitschäftigte, ggf. Kinderbetreuung 

Sachsen 

§ 9 

Allgemein: Frauendiskriminierung und -förderung als Themen für Vorgesetzte, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Quote: Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Zielgruppe

Bei Familienpflichten: räumliche und zeitliche Abstimmung, auch für Teilzeitbeschäftigte, ggf. Kinderbetreuung 

Sachsen-Anhalt 

§ 7

Allgemein: geeignete Angebote zur beruflichen Qualifikation für Frauen, insbesondere in von ihnen unterrepräsentierten Bereichen, Gleichstellungsauftrag als Thema für Vorgesetzte, Personalräte, Beschäftigte der Organisations- und Personalstellen und in der Lehrerinnenfortbildung, verstärkter Einsatz von Referentinnen

Bei Familienpflichten: Erleichterungen zur Teilnahme 

Schleswig-Holstein 

§ 10

Allgemein: Gleichstellung als Thema bei Veranstaltungen zu Führungsverhalten, Personal- oder Organisationsangelegenheiten

Quote: Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an Bewerbungen, 50 Prozent im Rahmen des Adressatenkreises, bei nur einem Teilnahmeplatz und Veranstaltungswiederholung alternierende Berücksichtigung von Frauen und Männern, sonst Losentscheid 

Thüringen 

§ 8

Allgemein: Verpflichtung der Dienststelle, durch eigene Initiativen die Fortbildung von zu unterstützen, Hinweispflicht der Dienststelle, Gleichberechtigung, Frauenförderung und -diskriminierung und sexuelle Belästigung als Themen für Vorgesetzte und Beschäftigte der Personalverwaltungen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen

Bei Familienpflichten: Erleichterung der Teilnahme, auch für Teilzeitbeschäftigte 

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