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Fortbildung in Bund und Ländern
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Bund |
§ 10 Allgemein: Verpflichtung der Dienststelle, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen, Gleichstellung und Vereinbarkeit als Thema für Vorgesetzte und Personalverwaltung Quote: Frauen mindestens ihrem Anteil an der Zielgruppe entsprechend Inhalte: ausreichende Angebote zum Aufstieg, insbesondere aus unteren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen, und zum Wiedereinstieg Bei Familienpflichten: zusätzliche Veranstaltungen mit räumlicher und zeitlicher Anpassung an Bedürfnisse, ggf. Kinderbetreuung; Angebote für Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertreterin |
Baden-Württemberg Chancengleich-heitsgesetz (ChancenG) |
§§ 11, 15, 19 Allgemein: „Die beruflicht Fort- und Weiterbildung weiblicher Beschäftigter wird gefördert." Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit, auch bei Auswahl der Teilnehmenden, Chancengleichheit als Thema bei Fortbildungen für Führungskräfte, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen Quote: Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Zielgruppe Inhalte: Angebote zur Weiterqualifizierung und/oder für Tätigkeiten in von ihnen unterrepräsentierten Bereichen, Erleichterung des Wiedereinstiegs Bei Familienpflichten: Teilnahme im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze, ggf. Kinderbetreuung; Teilnahme an spezifischen Fortbildungen für Beauftragte für Chancengleichheit, soweit erforderlich. |
Berlin |
§ 9 Allgemein: Aufforderung zur Teilnahme durch Vorgesetzte, Angebote nach Möglichkeit während der Arbeitszeit, Frauenförderung und -diskriminierung als Themen für Vorgesetzte, Referentinnen bevorzugt Quote: Auswahl entsprechend dem LGG, Bevorzugung bei gleicher Qualifikation für höherbewertete und Leitungsaufgaben Inhalte: Förderung des beruflichen Aufstiegs, Überprüfung des Angebots der Verwaltungsakademie auf frauenspezifische Inhalte und Verbesserung der Frauenförderung Bei Familienpflichten: Kostenerstattung, falls durch Kinderbetreuung oder andere Aufwendungen unvermeidlich höhere Kosten anfallen |
Brandenburg |
§ 11 Allgemein: LGG als Unterrichtsgegenstand für Vorgesetzte und im Personalwesen Beschäftigte, verstärkter Einsatz von Dozentinnen Quote: 50 Prozent Frauen als Soll-Bestimmung Inhalte: besondere Angebote für Frauen zur Weiterqualifizierung und Übernahme von Tätigkeiten, in denen sie unterrepräsentiert sind Bei Familienpflichten: Teilnahme ist zu ermöglichen, auch für Teilzeitbeschäftigte |
Bremen |
§ 9 Allgemein: Aufnahme von Themen zur Gleichberechtigung, insbesondere bei Angeboten zur Übernahme von Vorgesetztenpositionen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen Quote: Frauen sollen zur Teilnahme motiviert werden Inhalte: gezielte Fort- und Weiterbildung von Frauen zur Übernahme höherwertiger Stellen Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein |
Hamburg |
§ 11 Allgemein: Bei Vorgesetzten sind „Führungslehre”, Kooperation” und „Gleichstellung” Fortbildungsthemen, in größerer Anzahl sind Referentinnen einzusetzen Quote: 50 Prozent, wenn es der Frauenanteil an den Zielgruppen zulässt Inhalte: Angebote zur Weiterqualifizierung und zum Wiedereinstieg Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitbeschäftigte; In das zentrale Programm für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen sind Angebote für die Frauenbeauftragte aufzunehmen |
Hessen |
§ 11 Allgemein: Gleichberechtigung als Thema für das Organisations- und Personalwesen Quote: 50 Prozent Inhalte: Besondere Fortbildungen zur Weiterqualifizierung und Übernahme von Tätigkeiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind Bei Familienpflichten: Kostenerstattung, z.B. für Kinderbetreuung |
Mecklenburg-Vorpommern |
§ 6 Allgemein: Hinweispflicht für Vorgesetzte, Begründung gegenüber der Frauenbeauftragten, warum eine Teilnahme entsprechend dem Förderplan nicht möglich ist, Unterrichtungspflicht der Dienststelle über Angebote und Beteiligung an Fortbildungen, Frauendiskriminierung und -förderung als Themen bei Vorgesetzten, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen Quote: 50 Prozent Inhalte: Angebote zum Auf- und Wiedereinstieg Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitbeschäftigte, ggf. Kinderbetreuung; In das Fortbildungsprogramm sind Veranstaltungen für Gleichstellungsbeauftragte aufzunehmen |
Niedersachsen |
§ 10 Allgemein: Gezielte Angebote für Frauen, Gleichberechtigung, Benachteiligung und sexuelle Belästigung als Themen bei Vorgesetzten und Beschäftigten im Organisations- und Personalwesen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen, zumindest in gleichem Umfang wie Männer Quote: möglichst 50 Prozent Inhalte: Angebote zur Weiterqualifizierung und Übernahme höherwertiger Stellen Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, deshalb vorzugsweise halbtags oder dezentrale Veranstaltungen, ggf. Kinderbetreuung, nachgewiesene Mehrkosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Antrag erstattet |
Nordrhein-Westfalen |
§ 11 Allgemein: Besondere Angebote für Tätigkeiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, Gleichstellung und sexuelle Belästigung als Themen für Vorgesetzte und Beschäftigte im Organisations- und Personalwesen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen Quote: Frauen mindestens entsprechend ihm Anteil an Bewerbungen Inhalte: Weiterqualifizierung Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, Kostenerstattung für Kinderbetreuung |
Rheinland-Pfalz |
§ 13 Allgemein: Zur Verfügung stehende Plätze sollen gezielt Frauen angeboten werden, Gleichstellung als Thema bei Vorgesetzten und Beschäftigten im Personalwesen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitbeschäftigte; In das zentrale Jahresfortbildungsprogramm sind Veranstaltungen für Gleichstellungsbeauftragte aufzunehmen |
Saarland |
§ 15 Allgemein: Dienststelle muss zeitgerechte Information sicherstellen, ausdrückliche Aufforderung von Frauen zur Teilnahme, verstärkter Einsatz von Leiterinnen, Dozentinnen und Referentinnen Inhalte: gezielte berufliche Qualifizierung, insbesondere in unteren und mittleren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen, zur Übernahme höherwertiger Tätigkeiten in von Frauen unterrepräsentierten Bereichen Bei Familienpflichten: Teilnahme muss möglich sein, auch für Teilzeitschäftigte, ggf. Kinderbetreuung |
Sachsen |
§ 9 Allgemein: Frauendiskriminierung und -förderung als Themen für Vorgesetzte, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen Quote: Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Zielgruppe Bei Familienpflichten: räumliche und zeitliche Abstimmung, auch für Teilzeitbeschäftigte, ggf. Kinderbetreuung |
Sachsen-Anhalt |
§ 7 Allgemein: geeignete Angebote zur beruflichen Qualifikation für Frauen, insbesondere in von ihnen unterrepräsentierten Bereichen, Gleichstellungsauftrag als Thema für Vorgesetzte, Personalräte, Beschäftigte der Organisations- und Personalstellen und in der Lehrerinnenfortbildung, verstärkter Einsatz von Referentinnen Bei Familienpflichten: Erleichterungen zur Teilnahme |
Schleswig-Holstein |
§ 10 Allgemein: Gleichstellung als Thema bei Veranstaltungen zu Führungsverhalten, Personal- oder Organisationsangelegenheiten Quote: Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an Bewerbungen, 50 Prozent im Rahmen des Adressatenkreises, bei nur einem Teilnahmeplatz und Veranstaltungswiederholung alternierende Berücksichtigung von Frauen und Männern, sonst Losentscheid |
Thüringen |
§ 8 Allgemein: Verpflichtung der Dienststelle, durch eigene Initiativen die Fortbildung von zu unterstützen, Hinweispflicht der Dienststelle, Gleichberechtigung, Frauenförderung und -diskriminierung und sexuelle Belästigung als Themen für Vorgesetzte und Beschäftigte der Personalverwaltungen, verstärkter Einsatz von Leiterinnen und Referentinnen Bei Familienpflichten: Erleichterung der Teilnahme, auch für Teilzeitbeschäftigte |
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