Lexikon Frauenratgeber: Hinterbliebenenversorgung

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Hinterbliebenenversorgung

Zur Hinterbliebenenversorgung nach dem Beamtenrecht gehören die Bezüge für den Sterbemonat, das - Sterbegeld, - Witwen- und Witwergeld bzw. -abfindung, - Waisengeld und - Unterhaltsbeiträge. Auch wenn es mehrere Berechtigte gibt, dürfen die Hinterbliebenenbezüge die Höhe des Ruhegehalts, nach dem sie berechnet werden, nicht übersteigen.

(Ausführliche Informationen im DBW-Ratgeber „Die Beamtenversorgung")


 

 

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