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Organisationsentscheidung
Aufgrund einer Organisations- und Personalplanungsentscheidung kann eine für eine Beamtin oder Beamtenanwärterin freigehaltene Stelle vorübergehend auch mit einer Angestellten besetzt werden. Ohne Organisationsentscheidung muss der Dienstherr begründen, weshalb die Stelle für eine bestimmte Beamtin freigehalten wird. Sein Interesse und das der „beförderten“ Angestellten werden gegeneinander abgewogen. Das Interesse der Angestellten wiegt schwerer, je länger die vorübergehende Übertragung der anderen Tätigkeit dauert. Natürlich muss die eventuell höherwertige Tätigkeit entsprechend bezahlt werden. Der Dienstherr darf diese Praktik nicht ständig wiederholen.
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