Lexikon Frauenratgeber: Rente und Teilzeit

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Rente und Teilzeit

Geringere Arbeitszeit – geringere Rentenanwartschaften. Teilzeitarbeit schlägt sich in der gesetzlichen Rentenversicherung direkt in verringerten Rentenansprüchen nieder. Dennoch ist der Trend dorthin unaufhaltsam – vor allem ist Teilzeitarbeit immer noch hauptsächlich Frauensache. Es gibt zwar keine Möglichkeit, durch zusätzliche freiwillige Beiträge für die Teilzeitbeschäftigung die Rente zu erhöhen, aber es gibt z.B.
- Bonuspunkte für Kindererziehung. Das erste und die ersten drei Lebensjahre eines Kindes erhöhen die Rente (:Kindererziehungszeiten), die Zeit bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes steigert zusätzlich die Rentenansprüche: Für jedes bis 1991 geborene Kind bekommt der erziehende Elternteil einen Entgeltpunkt auf dem Rentenkonto gutgeschrieben (derzeit 27,20 Euro in den alten und 24,13 Euro in den neuen Ländern), für jedes ab 1992 geborene Kind drei Entgeltpunkte (81,60 Euro Monatsrente, in den neuen Ländern 72,39 Euro).
- Rentenbeiträge für nicht erwerbsmäßige Pflege. Die Pflegekassen der Pflegebedürftigen zahlen Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung, wenn neben der Pflege nicht mehr als 30 Wochenstunden Teilzeitarbeit anfällt und die Pflege mindestens 14 Stunden pro Woche umfasst. Die Höhe dieser Rentenbeiträge hängt jeweils von einem fiktiven Arbeitsverdienst ab, dessen Höhe sich nach der Pflegestufe und dem pflegerischen Zeitaufwand pro Woche richtet.

Aber Achtung: Kindererziehungszeiten werden Beamtinnen, Pensionären, Richterinnen oder Soldaten nicht angerechnet, da sie bereits anderweitig versorgt sind. Sie und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst können über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) eine :Zusatzversorgung ansparen.


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