Lexikon Frauenratgeber: Versicherungsrente

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Versicherungsrente

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bezahlt eine Versicherungsrente. Sie erhält, wer die fünfjährige Wartezeit erfüllt hat, aber schon vor Rentenbeginn aus der Pflichtversicherung ausgeschieden ist. Im Gegensatz zur - Versorgungsrente gleicht sie einer Betriebsrente, deren Gegenwert aus eingezahlten Beiträgen und Umlagen – einmal errechnet – bleibt wie er ist. Sie wird also nicht angepasst.


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