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Versorgungsrente
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bezahlt eine Versorgungsrente an Versicherte, die bei Rentenbeginn die Wartezeit erfüllt haben und pflichtversichert sind. Die Versorgungsrente wird – im Gegensatz zur – Versicherungsrente – dynamisiert, entsprechend den Besoldungs- und Versorgungsanpassungen. Wenn - Altersrenten als Teilrenten ausbezahlt werden, entsteht kein Anspruch auf die Versorgungsrente.
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